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17.12.2012
Unregelmäßigkeiten bei den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik

In den News vom 30.08.2012 wurde die gemeinsame Presse- konferenz der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, und des BKA-Präsidenten Jörg Ziercke vom 26. März 2012 kommentiert. Diese hatten berichtet, nach 1.237 im Vorjahr habe sich im Jahr 2011 die Zahl der Drogentoten auf 986 belaufen. Dies entspricht einem Rückgang um 20,3 Prozent.

Im gleichen Zeitraum sei die Zahl der sog. Erstauffälligen Konsu- menten harter Drogen um 14 Prozent auf insgesamt 21.315 ange- stiegen.

Anschließend berichteten die Medien unter dem Motto: Weniger Drogentote – mehr Konsumenten.

In den News vom 30. August wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Mortalitätsrate vor allem aufgrund einer drastisch reduzierten Strafverfolgung gegen HeroinkonsumentInnen gesunken ist. Als Begründung wurde der Rückgang der Deliktzahlen bei den Verstößen mit Heroin um etwa ein Viertel in nur einem Jahr angeführt. Bei den Tatverdächtigen, deren Daten im August noch nicht vorlagen, lassen sich in der Regel übereinstimmende Verläufe feststellen.

Foto & Bearbeitung: © wispor.de
Seit Anfang November liegt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) vor. So lässt sich nun die letzte Aussage überprüfen. Sinnvoller- weise geschieht dies bei den allg. Verstößen nach § 29 BtMG mit Heroin, auch Konsumentendelikte genannt, denn bei dieser Deliktart werden die meisten Tatverdächtigen ermittelt.

Das Ergebnis der Überprüfung lautet: Bei den fraglichen Tatver- dächtigen beträgt der Rückgang nicht ein Viertel, sondern lediglich 19,4 Prozent (siehe Tabelle 1). Was könnte die Ursache dieser Diskrepanz sein?

Für eine Untersuchung beinhaltet Tabelle 1 die erfassten Fälle und Tatverdächtigen bei den Konsumentendelikten mit Heroin seit dem Jahr 2000. Zudem sind die jährlichen Veränderungen und das jeweilige Verhältnis der Tatverdächtigen zu den erfassten Fällen aufgelistet (in Prozent).
Tab. 1:
  
Erfasste Fälle und Tatverdächtige (TV) bei allg. Verstößen nach § 29 BtMG mit Heroin
Jahr         Fälle              TV TV/Fälle
2000 29 375    23 989    81,7 %
2001 28 744 – 2,1 % 23 094 – 3,7 % 80,3 %
2002 27 606 – 4,0 % 22 058 – 4,5 % 79,9 %
2003 24 577 – 11,0 % 19 581 – 11,2 % 79,7 %
2004 23 161 – 5,8 % 18 563 – 5,2 % 80,1 %
2005 22 592 – 2,5 % 17 820 – 4,0 % 78,9 %
2006 21 422 – 5,2 % 16 934 – 5,0 % 79,0 %
2007 20 986 – 2,0 % 16 594 – 2,0 % 79,1 %
2008 20 490 – 2,4 % 16 267 – 2,0 % 79,4 %
2009 20 125 – 1,8 % 15 322 – 5,8 % 76,1 %
2010 18 171 – 9,7 % 13 687 – 10,7 % 75,3 %
2011 13 609 – 25,1 % 11 028 – 19,4 % 81,0 %
Quelle: eigene Entwicklung, Datenbasis: BKA 2001–2012, PKS 2000–2011, Tab. 01.
Es lassen sich interessante Beobachtungen machen: Bei den erfassten Fällen und Tatverdächtigen sind von 2000 bis 2008 nahezu übereinstimmende Verläufe festzustellen. Die Verhältnis- zahlen schwanken nur von 78,9 bis 81,7 Prozent. Dies entspricht in etwa der Voraussage.

Im Jahr 2009 geht die Verhältniszahl deutlich auf 76,1 Prozent zurück und bewegt sich im Folgejahr mit 75,3 Prozent weiterhin auf dem neuen niedrigen Niveau.

Ursache für diesen Rückgang ist eine geänderte Datenerfassung. Seit dem Jahr 2009 wird auf Bundesebene eine sog. Echttäter- zählung durchgeführt, d. h. Personen, die in einem Jahr bei einer Deliktart in mehreren Bundesländern als Tatverdächtige ermittelt worden sind, werden nur einmal gezählt (BKA, 2010, PKS 2009, Einleitung). Die Fallzahlen werden seit 2009 wie zuvor ermittelt, deshalb gibt es in Relation zu den Fällen weniger Tatverdächtige.

Diese Echttäterzählung wird im Bereich der einzelnen Bundes- länder bereits seit den 1980er-Jahren vorgenommen.

Im Jahr 2011 bewegt sich die Verhältniszahl mit 81 Prozent wieder auf dem Niveau vor Einführung der Echttäterzählung.

Dies ist ein bemerkenswerter Vorgang und es stellt sich die Frage, ob die Datenerfassung erneut geändert worden ist. Um diesen Sachverhalt zu überprüfen, sei ein Blick auf die Entwicklung der Konsumentendelikte insgesamt geworfen (s. Tabelle 2):
Tab. 2:
  
Erfasste Fälle und Tatverdächtige bei allg. Verstößen nach § 29 BtMG
Jahr       Fälle           TV TV/Fälle
2010 165 880    140 363    84,6 %
2011 170 297 + 2,7 % 144 140 + 2,7 % 84,6 %
Quelle: eigene Entwicklung, Datenbasis: BKA 2011, 2012, PKS 2010, 2011, Tab. 01.
Das Ergebnis ist eindeutig: Das fragliche Verhältnis blieb exakt gleich. Deshalb lässt sich nicht von einer erneuten allgemeinen Erfassungsänderung ausgehen.

Warum dann aber die Abweichung bei den Konsumentendelikten mit Heroin? Wurde hier die Echttäterzählung eventuell doch außer Kraft gesetzt? Hätte eine unveränderte Datenerfassung bei den Tatverdächtigen ebenso wie bei den erfassten Fällen einen Rückgang um etwa ein Viertel ergeben müssen?

Zum Hintergrund dieses Vorgangs: Ein Rückgang der Delikte um etwa ein Viertel in nur einem Jahr beinhaltet eine besondere Brisanz: Ein solcher Vorgang lässt auf eine reduzierte Strafver- folgung schließen.

Wenn aber die Anzahl der Tatverdächtigen nur um etwa ein Fünftel abgenommen haben sollte, könnte man eine derartige Interpretation in Zweifel ziehen und die Ansicht vertreten, dass dieser Rückgang eventuell doch mit Schwankungen bei den KonsumentInnenzahlen korrespondiert.

Im Übrigen belegt eine Progression der Zahlen bei den Fällen und Tatverdächtigen der Konsumentendelikte insgesamt um lediglich 2,7 Prozent nicht eine nennenswerte Zunahme der Anzahl der DrogenkonsumentInnen. Dies steht im Widerspruch zur Darstellung der Bundesregierung.

Foto & Bearbeitung: © wispor.de

Es wurde eindeutig nachgewiesen, dass eine forcierte Strafver- folgung gegen HeroinkonsumentInnen von 1985 bis 1991 zu einem Anstieg der jährlichen Drogentodeszahlen auf etwa das 6,6-Fache geführt hat (siehe Literatur, Forcierte Strafverfolgung – sprung- hafter Anstieg der Drogentodeszahlen und Dialog zum Beitrag „Forcierte Strafverfolgung ...”). Diese Maßnahme hat somit Tausende Menschen das Leben gekostet.

Entgegen anderslautender Darstellungen des BKA sterben im Wesentlichen DrogenkonsumentInnen, die wegen eines Deliktes mit harten Drogen polizeiauffällig geworden sind (siehe News vom 10.10.2012 und Dialog vom 02.11.2012). Auch dies lässt auf eine tödliche Wirkung der Strafverfolgung schließen.

Angesichts dessen ist es nur folgerichtig, dass die Todesrate sinkt, wenn die Strafverfolgung gegen HeroinkonsumentInnen reduziert wird, stehen diese Todesfälle doch zum weit überwiegenden Anteil in Zusammenhang mit Heroin.

Sicherlich ist es nicht abwegig anzunehmen, dass die Reduzierung der Strafverfolgung gegen HeroinkonsumentInnen als Reaktion auf die hier veröffentlichten Beiträge beschleunigt worden ist. Vor einer Veröffentlichung auf dieser Website sind diese Rechercheergebnis- se bereits an verantwortliche Drogenpolitiker und mit Drogenpolitik befasste Wissenschaftler übergeben worden.

Wenn in einem Staat in erheblichem Ausmaß Menschen infolge von Strafverfolgung ums Leben kommen, ergibt sich die Frage, ob schwere Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Ist es vor diesem Hintergrund nicht nachzuvollziehen, dass die Verantwortlichen beim BKA, die verantwortlichen Drogenpolitiker und die mit Drogenpolitik befassten Wissenschaftler den hier nachgewiesenen Tatsachen bisher die Anerkennung versagten?

Könnten sich die Genannten wirksam für eine umgehende Beendigung des massenhaften durch Strafverfolgung verursachten Sterbens einsetzen, ohne sich zu einer Mitverantwortung für Tausende Drogen- todesfälle in der Vergangenheit zu bekennen?


10.10.2012
Keine Antwort

In den News vom 30.07.2012 wurde am Schluss berichtet, dass der drogenpolitische Sprecher von B'90/DIE GRÜNEN, Dr. Harald Terpe, auf die über www.abgeordnetenwatch.de gestellte Anfrage vom 02. Februar 2012 geantwortet hat.

Damals sind sieben konkrete Fragen gestellt worden. Eine lautete: „Führt die Verwendung der Kategorie Als Erstauffälliger Konsument harter Drogen erfasst bei den Drogentodesfällen dazu, dass mehr als die Hälfte der verstorbenen Drogenkonsumenten, die der Polizei bekannt gewesen sind, als scheinbar polizeiunbekannt eingeordnet wird?” (siehe News vom 04.02.2012).

Dr. Terpe antwortete auf keine Frage und teilte lediglich mit: „Gleichwohl kann ich Ihre These, dass es zu einer Verfälschung der offiziellen Zahlen zu Drogentoten gekommen ist, nicht unterstüt- zen.”

Per E-Mail vom 01. August wurde nach der Bedeutung dieser Aus- sage gefragt: „Halten Sie meine These, dass es zu einer Verfäl- schung der offiziellen Zahlen zu Drogentoten gekommen ist, für falsch? Auf welche Untersuchung oder Ähnliches stützen Sie ggf. eine solche Einschätzung?”

Warum diese Nachfrage? Dr. Terpe könnte zwar die genannte These für zutreffend halten, aber aus politischer Rücksichtnahme nicht bereit sein, eine Aufklärung in dieser Angelegenheit zu unterstützen.

Der E-Mail an Dr.
Terpe war der „Dialog
zum Beitrag 'Forcierte
Strafverfolgung –
sprunghafter Anstieg
der Drogentodeszah-
len'” als PDF-Datei
beigefügt. Den Auf-
satz „Forcierte Straf-
verfolgung (...)”
(siehe Literatur)
hatte er bereits zu-
vor erhalten.

Beide Dateien wurden
auch der Bundesdro-
genbeauftragten, den
übrigen drogenpoli-
tischen SprecherIn-
nen der Bundestags-
fraktionen und dem
Vorsitzenden des
Menschenrechtsaus-
schusses zugesandt.
Niemand der Ange-
schriebenen hat
bisher geantwortet.

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Keine Korrektur der falschen Berichterstattung

Vor etwa vier Wochen hat das Bundeskriminalamt (BKA) den Jahresbericht „Rauschgiftkriminalität Bundeslagebild 2011” veröf- fentlicht. Für das Jahr 2011 sind in Tabelle 5.2 im Tabellenanhang 986 Rauschgifttote ausgewiesen. 34 Prozent der Verstorbenen sind danach als Erstauffällige Konsumenten harter Drogen erfasst gewesen.

Nach wie vor kommt also die fragliche Kategorie zum Einsatz. Wiederholt hat das BKA ausdrücklich erklärt, derartige Angaben seien mit polizeibekannt gleichzusetzen (siehe Literatur, Falsche Angaben zu Drogentodesfällen, Abschn. 1.1).

Tatsächlich bedeutet das jedoch, dass 34 Prozent der verstorbenen DrogenkonsumentInnen zum Todeszeitpunkt in einem Polizeilichen Informationssystem (INPOL) als Erstauffällige Konsumenten harter Drogen erfasst gewesen sind. Das Kriterium ist somit ein aktueller Eintrag im INPOL, was zu einer Verfälschung der Daten führt (ebenda).

Infolge einer zweijährigen Speicherfrist ist ein Großteil dieser Einträge gelöscht worden. Zudem sind viele Betroffene während laufender polizeilicher Ermittlungsverfahren verstorben, so dass noch kein Eintrag im INPOL vorgenommen werden konnte. Auch sind viele Betroffene während vorheriger polizeilicher Ermittlungs- verfahren nicht als Konsumenten harter Drogen eingestuft worden usw. Es waren also sehr viel mehr Verstorbene polizeibekannt (ebenda).

Ein Beispiel: Nach Angaben des BKA (2000) sind im Jahr 1999 in Bayern „27,6 % der Rauschgifttoten als Erstkonsumenten harter Drogen (EKhD) bekannt gewesen” (Rauschgiftjahresbericht Bundes- republik Deutschland 1999, Seite 81). – Die sog. Erstauffälligen sind zuvor als Erstkonsumenten bezeichnet worden.

Im selben Jahr waren aber in Bayern von 107 verstobenen Drogen- konsumentInnen 90 zuvor wegen eines Drogendeliktes straffällig geworden (= 84 Prozent) und 94 wegen eines Deliktes, das nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt (= 88 Prozent). Jeder, der Interesse hat, kann diese Angaben bei Kraus et al. (2001) nach- lesen (Analyse der Drogentodesfälle in Bayern, Seite 91; IFT- Berichte Bd. 116; letzter Zugriff: 04.08.2017).

Es waren sogar deutlich mehr als 88 Prozent der Verstorbenen polizeibekannt. Im Allgemeinen liegt Straffälligkeit erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung vor, wenn die Strafe fällig wird. Bei Anwendung dieses Kriteriums konnten somit Verstorbene nicht als straffällig gezählt werden, wenn der Tod während erstmaliger polizeilicher, staatsanwaltschaftlicher oder gerichtlicher Verfahren eintrat.

Als straffällig konnten auch solche Verstorbene nicht erfasst werden, die zwar von der Polizei zunächst als Tatverdächtige ermittelt worden waren, deren weitere staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Verfahren dann aber (ggf. unter Auflagen) eingestellt worden sind oder mit einem Freispruch geendet haben.

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Keine parlamentarische Kontrolle

Die für die Drogenpolitik verantwortlichen Parlamentarier des Deutschen Bundestages sind seit Anfang 2010 mit Hinweis auf Abschn. 4.6 der Studie „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen” wiederholt auf diese Zusammenhänge hingewiesen worden. Daten aus Bayern würden belegen, dass trotz anderslautender Darstel- lungen des BKA fast nur polizeibekannte DrogenkonsumentInnen sterben.

Allein dieser Zusammenhang lässt auf eine tödliche Wirkung der Drogenprohibition schließen. Dennoch wurden bisher nicht die erforderlichen Konsequenzen gezogen.

Auch die falsche BKA-Berichterstattung zu Drogentoten wurde nicht korrigiert. Weiterhin werden das Parlament, die Wissenschaft und die Öffentlichkeit über die Polizeiauffälligkeitsquote bei Drogen- todesfällen systematisch desinformiert. Offenbar sind die verant- wortlichen DrogenpolitikerInnen nicht gewillt oder in der Lage, hier eine parlamentarische Kontrolle auszuüben.


30.08.2012
Falsche Berichterstattung zu Drogentoten

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans und BKA-Präsident Jörg Ziercke haben am 26. März 2012 in einer gemeinsamen Pressekonferenz über die aktuelle Rauschgiftlage berichtet. Aus diesem Anlass wurde eine gemeinsame Presse- mitteilung herausgegeben, nach der die Zahl der Drogentoten im Jahr 2011 auf 986 gesunken sei. Im Vergleich zum Vorjahr (1.237) handele es sich um einen Rückgang um 20 Prozent (Website Die Drogenbeauftragte, PDF/82 KB, Stand: 2012-10-22).

Mechthild Dyckmans kommentiert diese Entwicklung so: „Dieser starke Rückgang ist ein erfreulicher Trend und zeigt, dass die bestehenden Hilfs- und Behandlungsangebote erfolgreich sind und daher fortgesetzt werden müssen.”

Ferner wird in der genannten Pressemitteilung berichtet: „Die Zahl der erstauffälligen Konsumenten harter Drogen ist im Jahr 2011 um 14 Prozent auf insgesamt 21.315 angestiegen.”

Anlässlich der genannten Pressekonferenz ist ein „Informations- blatt für Medienvertreter” verteilt worden, dem einige weitere Angaben zu den im Jahr 2011 erfassten Erstauffälligen Konsu- menten harter Drogen (EKhD) zu entnehmen sind (Website BKA, PDF/105 KB, Stand: 2013-07-05). Hier einige Beispiele:
Tab. 1:  Erstauffällige Konsumenten harter Drogen 2011
Drogenart EKhD Änderung seit 2010
Heroin 2.742 – 14,3 %
Kokain 3.343 + 4,1 %
Meth- / Amphetamin 14.402 + 19,6 %
sog. Crystal 1.693 + 163,7 %
Ecstasy 942 + 12,1 %
Viele Medien haben diese gegenläufigen Trends unter folgendem Motto zusammengefasst: Weniger Drogentote – mehr Konsumen- ten. So beispielsweise: ZEIT ONLINE, RTL, die Mitteldeutsche Zeitung, die Augsburger Allgemeine usw.

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Auf diese Weise wird der Eindruck erweckt, dass die relative Sterbewahrscheinlichkeit gesunken sei, da trotz einer größeren Anzahl der Konsumenten harter Drogen deutlich weniger Sterbefälle erfasst worden seien. Träfe diese Darstellung zu, ließe dies auf eine verbesserte Betreuung und Versorgung der Betroffenen schließen.

Auf der Grundlage der vorgelegten Daten fordert BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Wir müssen der Betäubungsmittelkriminalität weiter- hin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – präventiv wie repressiv – entgegentreten.”

Falsche Datenbasis

Die Datenbasis ist jedoch falsch. In der Studie „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen” wird mittels statistischer Daten auf mehrfa- che Weise nachgewiesen, dass die Angaben zu den sog. Erstauf- fälligen willkürlich festgelegt werden und viel zu hoch ausfallen (Kap. 3; siehe Literatur). Somit haben diese Angaben lediglich die Aussagekraft von Phantasiedaten und sind als Basis für eine Lagebeurteilung ungeeignet.

Im Februar 2011 wurde die genannte Studie der Drogenbeauftrag- ten der Bundesregierung und im Juni 2011 dem Bundesinnenmini- sterium übergeben. Letzteres übt die Dienstaufsicht über das BKA aus. Danach hätte eine Korrektur der überhöhten Daten erfolgen können.

Die Studie wurde auch vielen namhaften Wissenschaftlern und verantwortlichen Drogenpolitikern übergeben. Deshalb ergibt sich die Frage, ob weder Wissenschaftler noch Politiker korrekte Daten eingefordert haben.

In der
genann-
ten
Studie
wird
auch
erklärt,
warum
eher
die Da-
ten der
Polizei-
lichen
Kriminal-
statistik
(PKS)
als
korrekt
einzu-
schätzen
sind
(s. Kap.
3.2,
Punkt 3).

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Reduzierte Strafverfolgung

In der vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik 2011 sind in Abschnitt II die nach Drogenarten zusammengefassten Rauschgiftdelikte aufgelistet. – Die Tatver- dächtigenzahlen liegen noch nicht vor, da die eigentliche Kriminal- statistik des BKA noch nicht veröffentlicht worden ist. – Bei diesen Delikten handelt es sich um die Allgemeinen Verstöße gemäß § 29 BtMG, um die Delikte des Illegalen Handels und der Illegalen Einfuhr (Website BMI, PDF/5042 KB, Stand: 2012-10-22).
Tab. 2:  Rauschgiftdelikte 2011
Drogenart Straftaten       Änderung seit 2010
    Anzahl       in %
Heroin 18.589       – 5.985     – 24,4
Kokain 13.930       – 330       – 2,3
Meth- / Amphetamin 42.577       + 7.074     + 19,9
(inkl. Ecstasy / Crystal)    
Die Drogendeliktdaten bestätigen die angeblich deutliche Erhöhung der Konsumentenzahl nicht. – In der Regel sind bei den Delikt- und Tatverdächtigenzahlen übereinstimmende Verläufe festzustellen. – Verrechnet man die Bewegungen auf der Soll- und Habenseite, bleibt insgesamt nur ein minimaler Anstieg der Deliktzahlen.

Da der weit überwiegende Anteil der Drogentodesfälle in Zusam- menhang mit Heroin steht, ist für eine Interpretation vor allem die Entwicklung bei den Heroindelikten maßgeblich. Hier ist eine Verringerung um 24,4 Prozent festzustellen. Dies ist offenbar die Ursache für den Rückgang der Todesfälle um 20 Prozent.

Damit setzt sich der seit dem Jahr 2000 zu beobachtenden Trend fort, die Entwicklung von 2000 bis 2010 bei den Tatverdächtigen der allg. Verstöße nach § 29 BtMg mit Heroin: minus 43 Prozent, bei den Drogentodeszahlen: minus 39,1 Prozent (siehe Literatur, Die Relevanz der Strafverfolgung für die Mortalität der Drogen- konsumenten, Tabelle).

Im Beitrag „Forcierte Strafverfolgung – sprunghafter Anstieg der Drogentodeszahlen” wird mittels statistischer Daten nachgewiesen, dass von 1985 bis 1991 vor allem eine forcierte Strafverfolgung gegen Heroinkonsumenten einen Anstieg der Drogentodeszahlen auf das 6,6-Fache verursacht hat, während die Konsumentenzahl weitgehend konstant geblieben ist (siehe Literatur).

Offenbar ist seit dem Jahr 2000 die gegenteilige Entwicklung zu beobachten. Dies lässt auf folgende Strategie schließen:

Durch eine kontinuierliche Reduzierung der Strafverfolgung gegen Heroinkonsumenten werden die Drogentodeszahlen gesenkt. Diese Entwicklung stellt man als Erfolg der Drogenpolitik dar. Zugleich lässt man weiterhin täglich Menschen als Folge der Strafverfolgung sterben.


30.07.2012
Verweigerter Dialog

Die hier veröffentlichte Studie „Falsche Angaben zu Drogentodes- fällen”, in der mittels statistischer Daten nachgewiesen wird, dass die Drogenprohibition täglich Todesfälle in Deutschland verursacht, wurde vielen namhaften Drogenexperten zugänglich gemacht.

U. a. wurde sie bereits am 24. September 2010 an Prof. Dr. Heino Stöver vom Institut für Suchtforschung, Vorstandsmitglied bei akzept e. V. und Mitglied im Schildower Kreis (siehe www.schildo- wer-kreis.de), geschickt. Bis heute traf keinerlei Stellungnahme ein.

Im Juni 2011 wurde die Studie an den Schildower Kreis gesandt, zunächst an dessen Sprecher Prof. Dr. Lorenz Böllinger und dann an weitere Wissenschaftler dieses Kreises. Dabei wurde jeweils auf die Kurzfassung hingewiesen und angeboten, die Studie an alle Mitglieder des Kreises weiterzuleiten, um die Rechercheergebnisse zur Diskussion zu stellen.

Den Eingang hat seinerzeit lediglich Prof. Dr. Gundula Barsch bestätigt. Inhaltlich hat sich bisher niemand der Angeschriebenen zu der Studie geäußert.

Im Juni 2012 wurde eine vorläufige Fassung des Beitrags „Forcierte Strafverfolgung – sprunghafter Anstieg der Drogentodesfäl- le” (siehe Literatur), der wesentliche Argumente der genannten Studie beinhaltet, an mehrere Mitglieder des Schildower Kreises geschickt, die nicht habilitiert sind. Zugleich wurde gefragt, welchen Wissenschaftler man wegen einer Begutachtung noch einmal gezielt ansprechen könne.

Bei dieser Gelegenheit wurde auch nachgefragt, ob die Argumen- tation des fraglichen Beitrags verständlich formuliert sei oder welche Punkte ggf. noch näher erläutert werden sollten.

Als Reaktion wurde lediglich mitgeteilt: „Das Thema wird im Schildower Kreis besprochen.”

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Bei einer Besprechung werden normalerweise Argumente ausge- tauscht, die für oder wider eine These oder Theorie sprechen. Bis heute hat weder ein Wissenschaftler des Schildower Kreises noch ein anderer Wissenschaftler auch nur ein Argument vorgetragen, dass gegen die Plausibilität der Argumentation in den hier veröf- fentlichten Beiträgen sprechen könnte.

Der Schildower Kreis setzt sich seit Jahren für eine Beendigung der Drogenprohibition ein und führt eine Vielzahl von Argumenten an, um dieses Ziel zu erreichen, bisher jedoch ohne Erfolg.

Ohne das Argument, dass die Drogenprohibition in Deutschland nachweislich bereits Tausende Todesfälle verursacht hat und noch heute täglich Todesfälle verursacht, wird man aller Voraussicht nach auch in absehbarer Zeit dieses Ziel nicht erreichen können.

Wenn in Deutschland täglich Menschen infolge der Drogenprohibi- tion sterben, stehen Drogenpolitiker und mit Drogenpolitik befasste Wissenschaftler in der Verantwortung, diese Situation umgehend zu beenden. Es kann nicht sein, dass ein Rechtsstaat Tausende Menschen als Folge von Strafverfolgung sterben lässt.

Hätte man nicht erwarten können, dass sich in dieser Angelegen- heit vor allem Wissenschaftler engagieren, die sich die Beendi- gung der Drogenprohibition auf die Fahnen geschrieben haben?

Der Schildower Kreis verfügt über eine große Gefolgschaft. Tausen- de Unterstützer haben bereits das Manifest des Kreises unter- schrieben. Es gibt Berührungspunkte zwischen Unterstützern und im Kreis organisierten Wissenschaftlern: z. B in sozialen Einrich- tungen, an Universitäten, in verschiedenen Organisationen, bei Veranstaltungen usw.

Falls sich die Gelegenheit bieten sollte, haben auch Leser dieser News die Möglichkeit, die Wissenschaftler des Schildower Kreises zu fragen, was gegen die Plausibilität der hier vorgelegten Recher- cheergebnisse sprechen soll. Entsprechende Argumente lassen sich per E-Mail an info@dt-aufklaerung.de mitteilen. So können eventu- ell etwaige Missverständnisse ausgeräumt werden und so hätte man ggf. auch die Gelegenheit, lediglich vorgeschobene Argumente zu entkräften.

Neuer Beitrag

Ein Leser hat bereits die Frage gestellt, ob die These von der tödlichen Wirkung der Strafverfolgung nicht bloß Spekulation sein könnte, da nicht nachgewiesen sei, auf welche Weise die Strafver- folgung Todesfälle verursache. Hierzu wurde ausführlich Stellung genommen (siehe Dialog vom 22.07.2012).

Da dieser
Schrift-
wechsel
von be-
sonderer
Bedeu-
tung ist,
wurde
er als
eigen-
ständi-
ger
Beitrag
veröf-
fentlicht
(siehe
Lite-
ratur
).
So sollen
mög-
lichst
viele
Leser
erreicht
werden.

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Weitere Adressaten

Die vorläufige Fassung des Beitrags „Forcierte Strafverfolgung – sprunghafter Anstieg der Drogentodeszahlen” wurde an verschie- dene Menschenrechtsorganisationen gesandt, die u. a. im Haus der Demokratie und Menschenrechte ihren Sitz haben (siehe www. hausderdemokratie.de). Zudem wurden bereits drei Pressemittei- lungen herausgegeben.

Möglicherweise haben Vertreter der genannten Organisationen und Journalisten Fragen oder Bedenken, die sie daran hindern, sich in dieser Angelegenheit zu engagieren. Eventuell sind diese jedoch durch einen einfachen Schriftwechsel auszuräumen. Deshalb wird gebeten, etwaige Fragen mitzuteilen. Das kann auch anonym geschehen, indem man die E-Mail-Adresse eines Bekannten ver- wendet.

Weitere Antwort auf www.abgeordnetenwatch.de

Der drogenpolitische Sprecher von B'90/DIE GRÜNEN, Dr. Harald Terpe, hat auf die über www.abgeordnetenwatch.de gestellte Anfrage vom 02.02.2012 geantwortet.

Damals wurden sieben konkrete Fragen gestellt, sinngemäß u. a.: Hat eine forcierte Strafverfolgung des Drogenkonsums seit 1985 zu Tausenden zusätzlichen Drogentodesfällen geführt? Führt die Ver- wendung der Kategorie Als Erstauffälliger Konsument harter Drogen erfasst bei den Drogentodesfällen dazu, dass mehr als die Hälfte der verstorbenen Drogenkonsumenten, die der Polizei bekannt gewesen sind, als scheinbar polizeiunbekannt eingeordnet wird (siehe News vom 04.02.2012)?

In seiner Antwort gibt Dr. Terpe zunächst ein kurzes Statement zur Drogenpolitik seiner Partei ab. Statt eine der sieben Fragen zu beantworten, teilt er lediglich mit:

„Gleichwohl kann ich Ihre These, dass es zu einer Verfälschung der offiziellen Zahlen zu Drogentoten gekommen ist, nicht unter- stützen.”

Dies ist ebenfalls kein hilfreicher Beitrag zu einem klärenden Dialog. Es fehlt jegliches Argument. Dr. Terpe informiert auch nicht darüber, auf welche Untersuchungen oder Ähnliches sich seine Aussage stützt.


22.07.2012
Pressemitteilung:
Täglich Todesfälle in Deutschland infolge der Drogenprohibition

Aus Anlass des neuen Beitrags „Forcierte Strafverfolgung – sprung- hafter Anstieg der Drogentodeszahlen” (siehe Literatur) wurde die genannte Pressemitteilung herausgegeben. Diese kann auch auf der neu installierten Seite Presseinfos eingesehen und herunter- geladen werden.

Der genannte neue Beitrag wurde umgehend nach der Veröffentli- chung an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, an die drogenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsparteien und an den Vorsitzenden des Menschen- rechtsausschusses des Bundestages, Tom Koenigs, gesandt. Bisher traf noch keine Rückmeldung ein.

Die in den News vom 08.07.2012 in Aussicht gestellt neue Seite Dialog wird bereits genutzt. Es ist auch schon eine Anfrage zu dem neuen Beitrag eingegangen. Die entsprechende Antwort dürfte von allgemeinem Interesse sein.

Foto & Bearbeitung: © wispor.de
  Für die
Bereit-
stellung
von Flyer-
Vorla-
gen
wurde
eben-
falls
eine
neue
Seite
einge-
richtet
(siehe
Flyer-
Down-
load
).
Die
erste
Vorlage
von Juni
2012
wurde
aktuali-
siert.


08.07.2012
Neuer Beitrag:
Forcierte Strafverfolgung – sprunghafter Anstieg der Drogentodeszahlen

Auf Basis der Minimalfassung der hier veröffentlichten Studie „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen” wurde der oben genannte Beitrag verfasst (siehe Literatur). Er beinhaltet die wesentlichen Daten, so dass er ohne Hinweis auf die Studie aussagekräftig ist.

Wie bereits in den News vom 24.06.2012 in Aussicht gestellt, wird dieser Beitrag nun hier veröffentlicht, da kein erfolgversprechender Vorschlag für eine Veröffentlichung in einer kriminologischen, soziologischen oder medizinischen Fachzeitschrift eingegangen ist.

Aktuelle Relevanz des Beitrags: Trotz des Rückgangs der Todesrate in den letzten zehn Jahren sterben in Deutschland infolge der seit 1985 forcierten Strafverfolgung des Drogengebrauchs noch heute täglich Menschen.

Allerdings ist ein Vorschlag für eine alternative Veröffentlichung gemacht worden, der nicht angenommen wurde. Ein Drogenexperte hat geraten, den fraglichen Beitrag beim Kriminologischen Journal einzureichen. Dies hätte jedoch eine Veröffentlichung um Monate verzögert. Zudem sind in der Redaktion bzw. im wissenschaftlichen Beirat dieser Fachzeitschrift mindestens sieben Wissenschaftler aus dem Bereich der Suchtforschung vertreten. Eine unvoreinge- nommene Prüfung des Beitrags wäre so nicht gewährleistet gewesen.

Nachwievor existiert folgendes bereits mehrfach angesprochene Dilemma: Eine positive Begutachtung des Beitrags würde eine Mit- verantwortung der mit dieser Problematik befassten Wissenschaft- ler für Tausende Drogentodesfälle implizieren (wegen unzureichen- der Kontrolle der BKA-Berichterstattung).

Weitere bisher nicht genannte Aspekte: Eine positive Begutachtung des Beitrags würde auch eine Mitverantwortung der Drogenpolitiker für Tausende Drogentodesfälle berühren. Die Drogenpolitiker haben sich jahrzehntelang auf das Urteil der Suchtforscher verlassen.

Schließlich würde eine positive Begutachtung des Beitrags unwei- gerlich dazu führen, dass eine politische Mitverantwortung der Innenminister auf Bund- und Länderebene thematisiert wird. Die Innenminister üben die Dienstaufsicht über das BKA und die Landeskriminalämter aus. Die BKA-Berichterstattung zur Drogenkri- minalität und zu Drogentodesfällen ist mit der entsprechenden Berichterstattung der Landeskriminalämter abgestimmt.

Wäre die genannte Berichterstattung der Kriminalämter durch Wissenschaftler hinreichend kontrolliert worden, hätte es nicht zu dieser Situation kommen können.

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Somit wird der neue Beitrag auf dieser Website veröffentlicht. Das hat weitere Vorteile, wie im Folgenden gezeigt wird.

Wissenschaft ≠ Wahrheit

Die Wissenschaft hat in der Regel das Ziel und die Aufgabe, das jeweilige Forschungsobjekt möglichst wahrheitsgetreu (objektiv) zu erfassen, um das  W i s s e n  zu mehren. Im Idealfall bilden die derart erzielten Forschungsergebnisse die Basis für diverse Anwen- dungen oder politisches Handeln.

Aufgrund der geschilderten Umstände gibt es jedoch in der mit dem Konsum harter Drogen befassten Wissenschaft offenbar ein Pro- blem mit der Wahrheit.

Umso wichtiger ist in dieser Situation, dass Drogenexperten und (kompetente) Laien sich nicht auf das Urteil von Wissenschaftlern verlassen, sondern sich selbst ein Urteil bilden. Nur dann können sie von den fraglichen  W i s s e n schaftlern wahrheitsgemäße Angaben und Aussagen einfordern.

Gemeinsame Überarbeitung

Der Umfang des neuen Beitrags wurde begrenzt, um potentielle Leserinnen und Leser nicht durch eine zu hohe Seitenzahl abzu- schrecken. Dies kann den Effekt haben, dass die Argumentation nicht von jedem in allen Einzelheiten nachvollzogen werden kann.

So sind alle LeserInnen herzlich eingeladen, per E-Mail an info@dt-aufklaerung.de auf Aspekte aufmerksam zu machen, welche noch näher erläutert werden sollten. Fragen werden individuell beant- wortet und der entsprechende Schriftwechsel auf der Seite Dialog abgedruckt, wenn er von allgemeinem Interesse ist.

Nach
einiger
Zeit wird
dann der
neue
Beitrag
in einer
überar-
beiteten
Fassung
heraus-
gegeben.
Ziel ist,
eine
mög-
lichst
präzise
und ver-
ständli-
che Dar-
stellung
der
Thematik
zu errei-
chen.

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Zum Verfahren

Die Fragesteller werden anonymisiert, d. h. Name, akademischer Grad, Berufsbezeichnung usw. werden nicht genannt. Gegebenen- falls wird gekürzt.

Fragen können sich auch auf andere hier veröffentlichte Beiträge beziehen.


24.06.2012
Ab sofort auch Flyer

Sicherlich sind künftig einige Veranstaltungen zum Thema Drogen- politik geplant. Beispielsweise findet am 11. August 2012 wieder die große Hanfparade in Berlin statt (siehe www.hanfparade.de). Wäre es nicht sinnvoll, bei diesen Gelegenheiten auf die hier veröffentlichten Beiträge aufmerksam zu machen? Zu diesem Zweck sind auf der Seite Flyer-Download PDF-Dateien mit Vorlagen für Flyer bereitgestellt.

  Die Flyer könnte
man auch bei
Tagungen (zu
Drogenthemen),
in sozialen Ein-
richtungen (der
Drogenhilfe)
oder bei Partei-
veranstaltungen,
u. a. der Piraten,
auslegen oder
verteilen.

Der Hintergrund
der Druckvor-
lage ist farblos.
So kann man
durch die Ver-
wendung von
Tonpapier eine
beliebige Farb-
gestaltung vor-
nehmen.


Neuer Beitrag

Auf Basis der Minimalfassung der hier veröffentlichten Studie „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen” wurde vor etwa fünf Wochen ein kurzer Beitrag fertiggestellt, der die wesentlichen Daten beinhaltet, so dass er ohne Hinweis auf die Studie aussage- kräftig ist. Dieser Beitrag belegt, dass in Deutschland täglich Menschen infolge der Strafverfolgung des Drogengebrauchs sterben.

Dieser Beitrag wurde per E-Mail vom 16. Mai 2012 dem Vorsit- zenden des Menschenrechtsausschusses des Bundestages, Tom Koenigs, übermittelt. Tom Koenigs hatte sich zuvor bereit erklärt, Fragen, die sich aus der genannten Studie ergeben, an die Bundes- regierung zu richten.

Zuvor wollte er die in der Studie vertretene Theorie durch Vertreter der Drogenhilfe überprüfen lassen. Experten aus dem Bereich der Suchtforschung dürften diesbezüglich jedoch befangen sein. Schließlich geht es auch um Folgen gravierender Fehleinschätzun- gen, die es in diesem Wissenschaftsgebiet gegeben hat (siehe News vom 13.05.2012).

Inzwischen wurde der neue Beitrag auch u. a. an verschiedene Menschenrechtsorganisationen gesandt. In einem Begleitschreiben wurden die Umstände erläutert und es wurde gebeten, einen möglichen Wissenschaftler zu nennen, der eine unvoreingenom- mene Begutachtung des kurzen Beitrags vornehmen könnte.

Bei dieser Gelegenheit wurde auch nach einem kriminologischen, soziologischen oder medizinischen Journal gefragt, das für eine Veröffentlichung des neuen Beitrags in Frage kommen könnte. Im Falle einer Publikation wäre die in dem Beitrag vertretene Theorie der tödlichen Wirkung der Strafverfolgung bestätigt, denn eine Publikation erfolgt in der Regel nach einer Begutachtung durch zwei Experten. Wenn in nächster Zeit kein erfolgversprechender Vor- schlag eingeht, wird der neue Beitrag hier veröffentlicht.

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Tom Koenigs hat bisher nicht mitgeteilt, dass ein Vertreter der Suchtforschung bereits eine Begutachtung des neuen Beitrags oder der genannten Studie vorgenommen habe.


10.06.2012
Verdacht auf Manipulation des Google-Rankings

Vor etwa einem Jahr wurde zunächst die Homepage (HP) (A) www.helmut-scheimann.de und anschließend die hier besuchte HP (B) www.dt-aufklaerung.de eingerichtet, um die Studie „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen” und andere Beiträge zu veröffent- lichen. HP (A) hat jetzt eigentlich keine Funktion mehr. In letzter Zeit fiel bei der Google-Suche Folgendes auf:

Gab man am 05. Juni 2012 bei Google den Titel der genannten Studie ein – inkl. Anführungszeichen, damit nur Ereignisse mit vollständigem Titel angezeigt werden –, war ein Treffer bzgl. HP (A) und (B) am höchsten positioniert, den es gar nicht geben dürfte. HP (A) besteht nur aus den zwei Seiten Home und Kontakt. Der erste Treffer im Google-Ranking auf Platz 13 (Liste 2) bezog sich jedoch auf die Seite Studie von HP (A), die eigentlich maximal 5 Personen gesehen haben könnten, bevor diese stillgelegt worden ist.

Besonders merkwürdig: Die Seite Studie von HP (A) ist von den zwei anderen Seiten dieser HP aus nicht mit einem Link zu erreichen. Offenbar hat sich jemand über den Quelltext Zugang zu dieser Seite verschafft, einen entsprechenden Link zu dieser Seite angelegt und diesen Link selbst so oft angeklickt, bis dieser bei Google gelistet worden ist.

Auf der Seite Studie von HP (A) befindet sich nur der vorläufige Hinweis „1. Fassung vom 14.07.2011 # Link zur Studie als PDF folgt bald #”. Dieser Hinweis ist heute irreführend, da die Studie schon vor fast einem Jahr auf HP (B) veröffentlicht worden ist.

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Ebenfalls bemerkenswert: Googlet man die Begriffe Drogentodes- fälle Strafverfolgung, sind die Beiträge „Die Relevanz der Strafver- folgung ...” und „Nachlassende Strafverfolgung – weniger Drogen- tote” seit Wochen auf Platz 2 und 3 positioniert, während der erste Treffer bzgl. HP (B) am 05. Juni 2012 nur auf Platz 123 (Liste 13) rangierte.

Noch bis zwei Wochen zuvor befand sich jedoch bei den genannten Suchbegriffen der erste direkte Link zu HP (B) monatelang regel- mäßig unter den ersten 20 oder sogar unter den ersten 5 Treffern, denn HP (B) beinhaltet ebenfalls diese Begriffe.

Da diese Vorgänge die Wirkung der hier veröffentlichten Beiträge und Mitteilungen mindern können, wurde Google diesbezüglich am Abend des 06. Juni per Fax informiert.

Bereits am folgenden Tag reagierte Google und nahm die ominöse Seite Studie von HP (A) vorübergehend aus der Wertung. Bei Eingabe der Begriffe Drogentodesfälle Strafverfolgung rangieren nun wieder direkte Links zu HP (B) unter den ersten 20 Treffern.

Da muss man Google ein großes Kompliment machen!
Schneller geht's nicht und fairer auch nicht!

Damit künftig die Seite Studie von HP (A) nicht mehr für Irritati- onen sorgen kann, ist ab sofort auf dieser Seite das Fax an Google in voller Länge abgedruckt (siehe www.helmut-scheimann.de/hs- stud.htm).


28.05.2012
Pressemitteilung:
Spekulationen und falsche Schlussfolgerungen sind seit Jahrzehnten Basis der Drogenpolitik

Die Drogenpolitik der letzten Jahrzehnte basiert nicht nur auf falschen Daten des Bundeskriminalamtes, sondern auch auf Speku- lationen und falschen Schlussfolgerungen der mit dieser Thematik befassten Wissenschaft. Das wird in der auf dieser Website veröffentlichten Untersuchung „Spekulation statt Ursachenana- lyse” nachgewiesen (siehe Literatur). Zu diesem Thema wurde eine Pressemitteilung herausgegeben, die wie zuvor auch zum Download bereitgestellt ist (siehe Presseinfos).

Die erste von hier versandte Pressemitteilung „Nachlassende Straf- verfolgung – weniger Drogentote” (siehe News vom 22.04.2012) hat zwar die traditionellen Medien noch nicht dazu bewegen können, über diesen Zusammenhang zu berichten. Dennoch wurde eine Wirkung erzielt. Googled man die Begriffe Drogentodesfälle Strafverfolgung erhält man derzeit etwa 48.000 Treffer. Die fragliche erste Pressemitteilung rangiert seit Wochen auf Platz 3.

Allerdings ist eine bemerkenswerte Entwicklung festzustellen: Von Mitte Januar bis Ende Mai 2012 nahm die Trefferquote bei den genannten Suchbegriffen um etwa den Faktor 27 ab (siehe nach- folgende Tabelle). Ein Schelm, der Böses dabei denkt ...

Google-Suche
(Suchbegriffe: Drogentodesfälle Strafverfolgung)
Datum Treffer
17.01.2012    ca.1.300.000         
26.05.2012    ca. 370.000
28.05.2012    ca. 48.000

Ein weiterer Effekt der ersten Pressemitteilung: Bei Eingabe der genannten Begriffe war der Beitrag „Die Relevanz der Strafver- folgung für die Mortalität der Drogenkonsumenten” (siehe Literatur) von Ende Dezember 2011 bis Ende April 2012 an erster oder zweiter Stelle positioniert. Dann gab die Platzierung etwas nach. Nun nimmt dieser Beitrag – offenbar infolge der ersten Press- emitteilung – wieder relativ konstant Rang 2 ein.

Solche
Beob-
achtun-
gen spie-
geln die
Reso-
nanz der
hier ver-
öffent-
lichten
Beiträge
und Mit-
teilungen
wider.

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13.05.2012
Eine gute und eine schlechte Nachricht

Zuerst die gute Nachricht: Tom Koenigs von B'90/DIE GRÜNEN, Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses des Bundestages, hat auf die am 02.02.2012 auf www.abgeordnetenwatch.de gestell- te Anfrage geantwortet. In dieser Antwort stellt er seine Hilfe bei der Aufklärung der durch die Studie „Falsche Angaben zu Drogento- desfällen” (siehe Literatur) aufgeworfenen Fragen in Aussicht. Im Folgenden werden wesentliche Aussagen kommentiert:

„In Ihrer Studie stellen Sie die These auf, dass der Anstieg der Drogentoten bei OpiatkonsumentInnen zwischen 1985 bis 1991 auf verstärkten Verfolgungsdruck seitens der Polizei zurückzuführen ist und nicht auf einen Anstieg der KonsumentInnenzahlen. (...) Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, ob Sie mit Ihren konkreten Thesen Recht haben. Insbesondere fehlen in Ihrer Studie Angaben zu der Frage, auf welche konkrete direkte Weise, Strafverfolgungs- praxis und Drogentote zusammenhängen. Direkte Einwirkungen schließen Sie aus.”

Die Bemerkungen in der Studie zum direkten Einwirken der Polizei im Zusammenhang mit Drogentodesfällen sollen möglichen Missverständnissen entgegenwirken. Nach der ersten Übergabe der Studie an die drogenpolitische SPD-Sprecherin hat diese das Gesundheitsministerium kontaktiert. Dort hat man bzgl. der Drogentodesfälle von 1985 bis 1991 im Allgemeinen Sterbere- gister dieselben Verläufe wie bei den BKA-Daten festgestellt (siehe News vom 11.09.2011). Deshalb sah man offenbar die These: „Die Strafverfolgung verursacht Drogentodesfälle” als widerlegt an und hat sich nicht näher damit befasst.

Man nahm wohl an, dass – sollte die Theorie von der tödlichen Wirkung der Strafverfolgung zutreffen – seit 1985 von ärztlicher Seite eigentlich verstärkt Opfer polizeilicher Gewalt statt Drogen- todesfälle hätten diagnostiziert werden müssen. Eine solche Interpretation ist bzw. wäre natürlich abwegig. An keiner Stelle der Studie wird die Möglichkeit eines gewaltsamen Einwirkens der Polizei angedeutet. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen direktes Einwirken der Polizei zu Drogentodesfällen führt.

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Tom Koenigs fährt fort: „Hier wäre ich an weiterführenden Informa- tionen interessiert auf deren Grundlage ich gerne Fragen an die Bundesregierung richten kann.”

Es regt natürlich die Phantasie an und man möchte gerne wissen, warum die Strafverfolgung Drogentodesfälle verursacht. Dieser Aspekt ist von Drogenexperten bisher nicht untersucht worden. Deshalb ließe sich diesbezüglich nur spekulieren. Es verbietet sich auch, weitere Menschen infolge der Strafverfolgung sterben zu lassen, um die genauen Wirkungszusammenhänge aufzuklären.

Das wäre so, als wenn man bei einem brennenden Haus zunächst ausgiebig erforschen würde, ob wohl die Bewohner an einer Rauch- vergiftung sterben könnten oder ob sie möglicherweise verbrennen?

Auf derartige Diskussionen sollte man sich nicht einlassen, wenn man nicht als unglaubwürdig erscheinen will. Das könnte sich dann auch negativ auf die Beurteilung des eindeutig nachgewiesenen Aspektes auswirken, dass eben die Strafverfolgung in erheblichem Maße Drogentodesfälle verursacht (siehe o. g. Studie, Minimalfas- sung und Kap. 6.2 bis 6.4).

Abschließend erklärt Tom Koenigs: „Darüber hinaus werde ich Ihre These bei Experten aus der Drogenhilfe überprüfen lassen.”

Das ist die schlechte Nachricht: Die Überprüfung dieser These durch Drogenexperten könnte darüber entscheiden, ob infolge der Strafverfolgung des Drogenkonsums weiterhin täglich Menschen sterben.

Vertreter der etablierten Suchtforschung dürften wohl kaum bereit sein zu bestätigen, dass sie selbst (und/oder ihre Kolleginnen und Kollegen) eine Mitverantwortung für voraussichtlich schon mehr als 23.000 Todesfälle tragen (siehe o. g. Studie, Kap. 6.7), da sie die Berichterstattung des BKA nur unzureichend kontrolliert haben. Auch diese Mitverantwortung ist eine Konsequenz der in der genannten Studie vertretenen Theorie.

Eine schnelle Überprüfung dieser Theorie ist dringend erforderlich. Experten aus der Drogenhilfe sind jedoch offenbar nicht die geeig- neten Ansprechpartner. Für eine unvoreingenommene Begutachtung kommen eher Kriminologen, Juristen, Soziologen, Mediziner oder Statistiker in Frage – also gerade keine Drogenexperten –, da sie sich nicht selbst belasten würden.

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  Auch aus
dem Büro
von Dr.
Harald
Terpe,
drogenpo-
litischer
Sprecher
von B'90/
GRÜNE,
trafen
positive
Signale
ein. Die
hier ge-
machten
Einwände
wurden
bereits
an Tom
Koenigs
(auch zur
Weiter-
leitung
an Dr.
Terpe)
gesandt.


22.04.2012
Ab sofort auch Pressemitteilungen

Die Studie „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen” und weitere Beiträge zu diesem Thema wurden an die Verantwortlichen für die Drogenpolitik und an weitere Adressaten gesandt. Zudem wurden sie über das Internet verbreitet. Dennoch konnten fast nur die Kreise erreicht werden, die sich ohnehin schon für dieses Thema interessieren und die sich bereits für eine Beendigung der Dogenprohibition einsetzen.

Abgesehen von zwei Ausnahmen, über die demnächst berichtet wird, gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich die Verantwortlichen für die Drogenpolitik ernsthaft dieser Thematik angenommen hätten. Das könnte daran liegen, dass bisher eine Unterstützung aus dem Bereich der Wissenschaft ausgeblieben ist.

Um nach Möglichkeit eine breite Öffentlichkeit über die tödliche Wirkung der Strafverfolgung gegen Drogenkonsumenten aufzuklä- ren, werden ab sofort auch Pressemitteilungen herausgegeben. Zwar scheinen die Aussichten gering sind zu sein, als Privatperson auf diesem Wege überhaupt Beachtung zu finden. Andererseits wurden diesbezüglich auch noch keine Erfahrungen gemacht.

Die Mitteilungen werden nicht nur an Nachrichtenmagazine, Tages- und Wochenzeitungen versandt, sie werden auch auf der Seite Presseinfos zum Download bereitgestellt.

Die erste
Presse-
mittei-
lung zum
Thema
„Nach-
lassende
Strafver-
folgung –
weniger
Drogen-
tote” ist
bereits
auf den
Weg
gebracht
worden.
Verbes-
serungs-
vorschlä-
ge sind
willkom-
men.

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08.04.2012
Nachlassende Strafverfolgung – weniger Drogentote

Eine nachlassende Strafverfolgung seit dem Jahr 2000 hat zu einem Rückgang der Drogentodeszahlen geführt. Das wird in dem Beitrag „Die Relevanz der Strafverfolgung für die Mortalität der Drogen- konsumenten” durch einen Datenvergleich nachgewiesen (siehe Literatur).

Diese nur drei Seiten lange Analyse wurde den Verantwortlichen für die Drogenpolitik am 02. Februar 2012 per E-Mail zugesandt, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, den drogenpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen und dem Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses. An zwei Beispielen wird gezeigt, wie bisher auf diesen Beitrag (nicht) reagiert worden ist.

Die drogenpolitische Sprecherin der SPD

In einer weiteren E-Mail vom 04. März 2012 an die drogenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Graf, wurde da- rauf hingewiesen, dass in der Studie „Falsche Angaben zu Drogen- todesfällen” keine Ansicht vertreten werde, der man einfach die eigene Ansicht entgegenstellen könne. Vielmehr werde anhand statistischer Daten nachgewiesen, dass die Strafverfolgung des Drogenkonsums Tausende Todesfälle verursacht (siehe News vom 20.02.2012). Mit Schreiben vom 21. März 2012 antwortete Angelika Graf:

„Dazu möchte ich (...) mitteilen, dass laut dem Drogen- und Suchtbericht 2011 die Zahl der Drogentoten in 2010 um 7 Prozent auf 1.237 und damit auf den niedrigsten Stand der letzten zehn Jahre gesunken ist. Würde Ihre Theorie stimmen, dann hieße das, dass die Strafverfolgung in dieser Zeit massiv gesunken sein müsste. Es gab aber in dieser Zeit keine Legalisierung harter Drogen.”

Offensichtlich hat die drogenpolitische Sprecherin keine Kenntnis vom Inhalt des ihr wenige Wochen zuvor zugesandten Beitrags „Die Relevanz der Strafverfolgung”. Um sicher zu gehen, dass der fragliche Beitrag Angelika Graf auch erreicht, wurde dieser nun per Einschreiben mit Rückschein versandt.

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Ein Nachtrag zu den Angaben aus dem Drogen- und Suchtbericht 2011: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sank die Zahl der Drogen- toten von 2000 bis 2010 von 2.030 auf 1.237 (– 39,1 %).

Entgegen der Annahme von Angelika Graf wurde die Strafverfolgung tatsächlich zeitgleich reduziert, obwohl harte Drogen nicht legali- siert worden sind. Die entsprechenden Daten bei den allg. Verstöße gegen das BtMG mit Heroin lauten im Jahr 2000: 23.989 Tatver- dächtige; im Jahr 2010: 13.678 Tatverdächtige (– 43 %). Dieser Zusammenhang wird in dem oben genannten Beitrag analysiert.

Von 1985 an ließ also die forcierte Strafverfolgung die Drogento- deszahlen dramatisch ansteigen, seit dem Jahr 2000 gehen diese Zahlen entsprechend der nachlassenden Strafverfolgung wieder zurück. Folglich ist die Strafverfolgung das Element der Drogen- politik, welches sich auf das Todesfallgeschehen am stärksten auswirkt. Die verschiedenen Angebote zur Überlebenshilfe haben dagegen nur einen geringfügigen Effekt.

Der drogenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE

In einer Pressemitteilung vom 26.03.2012 erklärt der drogenpo- litische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Frank Tempel:

„Dass die Zahl der Drogentoten um 20 Prozent gesunken ist, ist kein Verdienst der Bundesregierung, sondern in erster Linie der Einführung der Substitutionsbehandlung für Heroinsüchtige geschul- det, die von Union und FDP seinerzeit entschieden abgelehnt wurde.”

Möglicherweise hatte auch Frank Tempel keine Kenntnis von dem übermittelten Beitrag – auch in diesem Fall ist eine Zusendung per Einschreiben mit Rückschein erfolgt – oder er hat ihn bewusst ignoriert. Dann würde sich die Frage stellen:

Kann man sich der Verantwortung entziehen, indem man Beiträge zur aktuellen Debatte nicht zur Kenntnis nimmt und nachgewiesene Tatsachen ignoriert?

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Zur wissenschaftlichen Basis der Drogenpolitik

Die Drogenpolitik der letzten Jahrzehnte basiert nicht nur auf falschen Daten des Bundeskriminalamtes (BKA), sondern auch auf Spekulationen und falschen Schlussfolgerungen der mit dieser Thematik befassten Wissenschaft, wie in der Untersuchung „Speku- lation statt Ursachenanalyse” gezeigt wird (siehe Literatur). Auch dieser Beitrag wurde den Verantwortlichen für die Drogenpolitik zugesandt.

Bei dieser Gelegenheit wurde noch einmal nach den tatsächlichen Daten zur Polizeiauffälligkeit der verstorbenen Drogenkonsumenten gefragt. Ob etwa entgegen anderslautender Darstellungen des BKA fast nur polizeibekannte Konsumenten sterben? Diesbezüglich werden das Parlament, die Wissenschaft und die Öffentlichkeit seit Jahrzehnten falsch informiert (siehe News vom 04.02.2012 und Falsche Angaben zu Drogentodesfällen, Kap. 4.6).


25.03.2012
Spekulation statt Ursachenanalyse

In der Studie „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen” wird mittels statistischer Daten auf dreifache Weise nachgewiesen, dass von 1985 bis 1991 nicht eine Zunahme der Heroinkonsumentenzahl, sondern vor allem eine forcierte Strafverfolgung des Drogenkon- sums zu einem Anstieg der Drogentodeszahlen auf das 6,5-Fache geführt hat (s. Minimalfassung und Kap. 6.2 bis 6.4; nach Über- prüfung der Daten ergibt sich ein Anstieg auf das 6,6-Fache).

Deshalb lautet die Kernaussage: Die Strafverfolgung verursacht Tausende Drogentodesfälle. Damit ist allerdings keine direkte Ein- wirkung der Polizei gemeint.

In der mit dieser Thematik befassten Wissenschaft wurde dagegen allgemein die These vertreten, dass seit 1985 die Anzahl der Konsumenten harter Drogen sprunghaft angestiegen sei und dass vor allem dies zu dem gravierenden Anstieg der Drogentodeszahlen geführt habe. In Kap. 7 der genannten Studie wird jedoch an Beispielen gezeigt, dass diese These nur unzureichend begründet und somit nicht länger haltbar ist.

Kapitel 7
ist nun als
eigenständi-
ger Beitrag
„Spekula-
tion statt
Ursachen-
analyse”
auf der Sei-
te Literatur
abrufbar,
um einnen
leichteren
Zugang
zu ermögli-
chen. Das
soll dazu
beitragen,
dass als
notwendige
Konsequenz
die Drogen-
prohibition
beendet
wird.

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Die Schlüsselrolle der wissenschaftlichen Forschung

Der wissenschaftlichen Forschung kommt in dieser Angelegenheit eine Schlüsselrolle zu. Kaum ein Bundestagsabgeordneter dürfte bereit sein, die neuen Thesen zu vertreten, ohne dass zumindest ein Wissenschaftler diese bestätigt hat. Ähnliches dürfte auf die traditionellen Medien zutreffen, wenn es darum geht, über diese Angelegenheit zu berichten. – Allerdings sollte man sich zumindest in der Lage sehen, die in den News vom 04.02.2012 aufgeführten Fragen zu stellen.

Andererseits könnte man beim Bundeskriminalamt (BKA) argumen- rieren, man habe nicht absichtlich verschleiert, dass die forcierte Strafverfolgung des Drogenkonsums seit 1985 voraussichtlich schon mehr als 23.000 Menschen das Leben gekostet hat. Schließlich habe man regelmäßig die eigene Berichterstattung bezüglich der Drogentodesfälle mit Vertretern aus Wissenschaft und Politik abge- stimmt, z. B. im wissenschaftlichen Beirat der Drogenbeauftrag- ten der Bundesregierung.

Die fragliche Studie ist bereits vielen Wissenschaftlern zugänglich gemacht worden. Dies in der Hoffnung, dass nach einer fachkom- petenten Prüfung eine Aufklärung in dieser Angelegenheit unter- stützt werden könnte. – Dabei ist auch nach Möglichkeiten zu einer Veröffentlichung als Printausgabe gefragt worden. – Doch niemand hat sich bisher inhaltlich zu der Studie geäußert.

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Die Rolle des Schildower Kreises

Im Schildower Kreis sind viele Drogenexperten aus Wissenschaft und Praxis organisiert, die sich seit Jahren für eine Beendigung der Drogenprohibition einsetzen – mit bisher offenbar wenig wirksamen Argumenten. Deshalb wurde die genannte Studie dem Sprecher dieser Vereinigung, Prof. Dr. Lorenz Böllinger, und weiteren Mitglie- dern  zugesandt.

Ausdrücklich wurde jeweils erklärt, dass die Studie an alle Mitglie- der weitergeleitet werden könnte, um die Rechercheergebnisse zur Diskussion zu stellen. Lediglich ein Mitglied dieses Kreises bestä- tigte den Erhalt der Studie, setzte dann aber den Kontakt nicht fort.

Zwei Mitglieder des Schildower Kreises waren als Sachverständige zu der öffentlichen Anhörung vom 25.01.2012 im Gesundheits- ausschuss des Bundestages geladen, welche auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema Drogenpolitik einberufen worden ist und über welche die Medien ausführlich berichtet haben. Hierbei handelt es sich um Dr. Nicole Kumdiek (Universität Bremen und Verein für Drogenpolitik e. V.) und Georg Wurth (Deutscher Hanf Verband).

Es ist nicht bekannt geworden, dass die Genannten diese Gele- genheit genutzt hätten, die durch die Strafverfolgung verursachten Drogentodesfälle zur Sprache zu bringen. Da ergeben sich einige Fragen:

Sind im Schildower Kreis auch Suchtexperten organisiert, die beispielsweise im wissenschaftlichen Beirat der Bundesdro- genbeauftragten vertreten waren und/oder sind und die die Drogenpolitik der letzten Jahrzehnte mitgestaltet haben?
Müssen maßgebliche Suchtexperten des Schildower Kreises damit rechnen, für die durch die Strafverfolgung verursachten Drogentodesfälle der letzten Jahrzehnte mitverantwortlich gemacht zu werden, wegen unzureichender Kontrolle der BKA-Berichterstattung?
Wie werden sich die Mitglieder des Schildower Kreises letztlich entscheiden? Werden sie widerspruchslos hinnehmen, dass in- folge der Strafverfolgung weiterhin täglich Menschen sterben?
Oder werden sie eine Aufklärung über die tödliche Wirkung der Strafverfolgung unterstützen, damit eine Beendigung der Drogenprohibition tatsächlich erreicht wird?


11.03.2012
Klarstellung

In den letzten News vom 20.02.2012 wurde über die Antwort der drogenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Graf, auf die am 02.02.2012 über www.abgeordnetenwatch.de gestellte Anfrage berichtet.

Die drogenpolitische Sprecherin hat offenbar angenommen, dass die in der Studie „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen” vertrete- ne Theorie, nach der die Strafverfolgung Tausende Drogentodes- fälle verursacht, nur eine Ansicht sei, die man ignorieren und der man einfach die eigene Ansicht entgegenstellen könne. Diesbezüg- lich wurde ausführlich Stellung genommen.


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  Da dieses Missver-
ständnis eventuell
verbreitet vorliegt,
wurde die Klarstel-
lung, also der
wesentliche Inhalt
der News vom
20.02.2012, der
Bundesdrogenbeauf-
tragten Mechthild
Dyckmans, den
drogenpolitischen
Sprecherinnen
und Sprechern der
Bundestagsfrak-
tionen und dem
Vorsitzenden des
Menschenrechts-
ausschusses per
E-Mail zugesandt
(siehe News vom
13.11.2011
).

Antwort des drogenpolitischen Sprechers der LINKEN

Auch der drogenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bun- destag, Frank Tempel, hat auf die www.abgeordnetenwatch.de- Anfrage vom 02.02.2012 geantwortet. Der erste Satz lautet:

„(...) ich stimme mit Ihnen überein, dass durch forcierte Strafver- folgung die Statistik maßgeblich beeinflusst wird.”

Die Formulierung ist so allgemein gehalten, dass die Bedeutung unklar ist. Bedeutet dies nun eine Anerkennung der Tatsache, dass die Strafverfolgung des Drogenkonsums von 1985 bis 1991 massiv forciert worden ist und dass die Anzahl der Heroinkonsumenten in diesen Jahren nicht zugenommen hat? Oder wird nur allgemein festgestellt: „Wann immer die Strafverfolgung forciert wird, wird auch die Statistik beeinflusst.”?

Und welche Statistik ist gemeint? Die Statistik der Drogendelikte und Tatverdächtigen? Wahrscheinlich ja. Aber ist auch die in diesem Fall viel bedeutsamere Statistik der Drogentodesfälle gemeint?

Falls auch letzteres zutreffen sollte, könnte man meinen – so banal und nüchtern, wie der zitierte Satz und der weitere Text formuliert sind –, dass Folgendes gemeint sei: „Infolge einer forcierten Straf- verfolgung werden mehr Drogenkonsumenten polizeibekannt und diese werden dann auch im Todesfall als verstorbene Konsumenten erkannt.”

Nach einer solchen Logik würde also eine Vielzahl an Drogento- desfällen registriert, die ohne eine forcierte Strafverfolgung als solche nicht erkannt werden würden.

Doch darum geht es in der Studie „Falsche Angaben zu Drogento- desfällen” gerade nicht, sondern darum, dass tatsächlich mehr Drogenkonsumenten sterben. Die Kernaussage lautet: „Die Straf- verfolgung verursacht Tausende Drogentodesfälle.”

Tausende Todesfälle – in drei Jahren mehr als 2.000 –, selbst nach dem deutlichen Rückgang der Todesrate in den letzten 10 Jahren (siehe Literatur, Die Relevanz der Strafverfolgung für die Mortalität der Drogenkonsumenten). Dieser Aspekt wird somit in der Formulierung des drogenpolitischen Sprechers offensichtlich nicht hinreichend gewürdigt.

Ob nur zusätzliche Drogentodesfälle als solche erkannt werden, wird in der genannten Studie thematisiert. Mittels statistischer Daten wird diese Möglichkeit ausgeschlossen (siehe Kap. 5.4.2 und 6.6). Um diesbezügliche Missverständnisse zu vermeiden, wurde dieser Punkt der Klarstellung hinzugefügt, welche den Verantwort- lichen für die Drogenpolitik zugesandt worden ist (siehe oben).

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Der drogenpolitische Sprecher der LINKEN, Frank Tempel, fährt fort: „Hierbei verweise ich auch auf meine Antwort vom 09.11.2011.” In dieser Antwort wurde jedoch lediglich mitgeteilt: „Wir werden uns auch weiterhin mit den verschiedenen Aspekten der Drogenpolitik beschäftigen, dazu gehört auch die Problematik der forcierten Strafverfolgung.”

Leider erfährt man nicht, in welcher Weise man sich seit Anfang November letzten Jahres mit der forcierten Strafverfolgung beschäftigt hat. Offenbar hat man aber die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zur Drogenpolitik vom 25.01.2012 auf Antrag der LINKEN, über welche die Medien aus- führlich berichtet haben, nicht genutzt, um die durch die Strafver- folgung verursachten Drogentodesfälle zur Sprache zu bringen, denn davon ist nichts bekannt geworden.

Zum Schluss seiner Antwort erklärt Frank Tempel: „Wie bereits versichert, sehe ich keinen Zusammenhang zwischen Strafverfol- gung und Konsumverhalten. Die von Ihnen gestellten Fragen werden in meine Tätigkeiten zum Thema Drogenpolitik einfließen.”

Gerade die Formulierung des letzten Satzes ist derart politisch-diplomatisch-nichtssagend, dass damit fast alles gemeint sein kann. Das könnte bedeuten, dass der Sprecher sich durch die jahrelange falsche Berichterstattung des Bundeskriminalamtes betrogen sieht und dass er umgehend auf eine Klärung der in den News vom 04.02.2012 aufgeführten Fragen drängt, beispielsweise in absehbarer Zeit mittels einer parlamentarischen Anfrage.

Der letzte Satz könnte jedoch auch darauf hinweisen, dass der drogenpolitische Sprecher die Konfrontation mit den aufgeworfe- nen Fragen als Zumutung ansieht, dass er aber in Erwägung zieht, diese Fragen eventuell langfristig im Rahmen seiner parlamen- tarischen Tätigkeit zur Sprache zu bringen, je nachdem, ob ihm dies mit den politischen Zielen seiner Partei vereinbar erscheint. Dann würde sich allerdings die Frage stellen:

Welchen Spielraum für parteitaktische Überlegungen bietet die Tatsache, dass täglich Menschen sterben, die nicht sterben müssten?


20.02.2012
Ansicht oder wissenschaftlicher Beweis

Die drogenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Graf, hat auf die am 02.02.2012 über www.abgeordne- tenwatch.de gestellte Anfrage geantwortet. Diese Anfrage beinhal- tete einen Katalog von sieben Fragen, die in den News vom 12.02.2012 aufgeführt sind.

Zunächst teilt die drogenpolitische Sprecherin mit: „Wie bereits in meiner letzten Mail möchte ich darauf hinweisen, dass die SPD keine Drogenpolitik auf der Basis von Angaben zur Polizeiauf- fälligkeit der verstorbenen Drogenkonsumenten verfolgt.”

Bedeutet diese Aussage, dass die SPD bei ihrer Drogenpolitik keine Rücksicht auf statistische Daten zu Drogentodesfällen nimmt?

Nachdem die Sprecherin die Drogenpolitik der SPD skizziert hat, fährt sie fort:

„Allerdings bin ich nicht der Ansicht, dass ein Verzicht auf Strafver- folgung (...) dazu führen würde, dass die Zahl der Drogentoten sinkt, (...) führt in der Regel eine Ausweitung des Marktes zu einer Ausweitung der Zahl der Süchtigen. Eine Legalisierung harter Drogen könnte daher zu mehr Drogentoten führen (...).”

Hier könnte
man argu-
mentieren:
Die Drogen-
prohibition
sei geschei-
tert. Eine
Entkrimina-
lisierung
des Drogen-
konsums
führe nicht
zwangsläu-
fig zu einer
Ausweitung
des Mark-
tes usw.
Hier wird
ein anderer
Aspekt
näher
beleuchtet.

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Bemerkenswert an dem zuletzt angeführten Zitat ist die Einleitung: „Allerdings bin ich nicht der Ansicht (...)”

Offenbar wird angenommen, die in der Studie „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen” vertretene Theorie, nach der die Strafverfolgung Tausende Drogentodesfälle verursacht (siehe Minimalfassung und Kap. 6), sei ebenfalls nur eine Ansicht, so dass man diese igno- rieren und einfach die eigene Ansicht dagegen stellen könne. Hier liegt jedoch ein Missverständnis vor.

Die Theorie: „Die Strafverfolgung verursacht Tausende Drogento- desfälle” basiert auf dem Nachweis, dass von 1985 bis 1991 nicht eine Zunahme der Heroinkonsumentenzahl, sondern vor allem eine forcierte Strafverfolgung zu einem Anstieg der Drogentodeszahlen auf das 6,5-Fache geführt hat.

Diesbezüglich kann man zwar unterschiedliche Ansichten ver- treten. Doch nur eine kann der Wahrheit entsprechen, denn die Anzahl der Heroinkonsumenten hat entweder zugenommen oder die Anzahl hat nicht zugenommen. Beides ist nicht möglich.

Nach der Lektüre von Kap. 6 der genannten Studie wäre es unseriös zu behaupten, die Heroinkonsumentenzahl habe in den fraglichen Jahren zugenommen, obwohl diese These in der diesbe- züglichen Wissenschaft allgemein vertreten worden ist. Doch diese These beruht lediglich auf Spekulation und entsprechende Begrün- dungen können einer Überprüfung nach wissenschaftlichen Kriterien nicht standhalten (siehe Falsche Angaben zu Drogentodesfäl- len, Kap. 7).

Dass aber die Heroinkonsumentenzahl von 1985 bis 1991 weit- gehend stagniert hat, wird in der fraglichen Studie mittels statis- tischer Daten auf dreifache Weise nachgewiesen. Diese Studie wurde vielen namhaften Drogenexperten zugänglich gemacht und ist seit einem halben Jahr im Internet veröffentlicht. Bisher hat niemand auch nur ein Argument vorgetragen, dass die drei Nach- weise nicht schlüssig sein könnten.

Es ist auch auszuschließen, dass andere Erfassungsmodalitäten zur Registrierung vermehrter Drogentodesfälle seit 1985 geführt haben könnten. Das ergibt ein Vergleich mit den Daten des Allgemeinen Sterberegisters (siehe News vom 11.09.2011; siehe auch Fal- sche Angaben zu Drogentodesfällen, Kap. 6.6). Seit 1985 ist also tatsächlich die Anzahl der Drogentodesfälle um ein Mehrfaches angestiegen.

Folglich ist bis zum Nachweis des Gegenteils davon auszugehen, dass die forcierte Strafverfolgung des Drogengebrauchs seit 1985 Tausende Menschen das Leben gekostet hat und nach wie vor Tausende Todesfälle verursacht. Vor allem die im Bundestag ver- tretenen Parteien stehen in der Verantwortung, das zu stoppen.

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In ihrer Antwort auf www.abgeordnetenwatch.de rät die drogenpoli- tische Sprecherin der SPD abschließend:

„Für Ihre Fragen an das Bundeskriminalamt würde ich Sie bitten, sich einfach direkt an dieses oder das Bundesinnenministerium zu wenden.”

Die fragliche Studie wurde bereits am 03.06.2011 dem Bundes- innenministerium, das die Dienstaufsicht über das Bundeskrimi- nalamt (BKA) ausübt, übergeben mit dem Hinweis, dass das BKA systematisch falsch über Drogentodesfälle berichte und dass die Strafverfolgung täglich Drogentodesfälle verursache. Daraufhin wurde ohne Begründung mit Schreiben vom 20.07.2011 mitgeteilt:

„Der von Ihnen vorgenommenen Bewertung der Sachlage können wir uns nach Prüfung indes nicht anschließen” (siehe News vom 04.09.2011).

Auf Nachfrage nach der angeblich vorgenommenen Prüfung wurde nur darauf hingewiesen, dass die vom BKA erfassten Drogento- desfälle ärztlich diagnostiziert worden seien. Dies kann jedoch keine hinreichende Erklärung sein, denn das ist ohnehin selbstver- ständlich (siehe News vom 11.09.2011). Auf eine weitere Nachfra- ge hin wurde inhaltlich nicht eingegangen. Stattdessen teilte die Referendarin Heike Schulze mit Schreiben vom 30.09.2011 mit:

„Ich betrachte den Schriftwechsel damit als abgeschlossen.”

Beim BKA selbst nachzufragen, ob dieses Amt u. a. durch falsche Angaben zur Polizeiauffälligkeit der verstorbenen Drogenkonsu- menten verschleiert habe, dass die seit 1985 forcierte Strafver- folgung voraussichtlich schon mehr als 23.000 Menschen das Leben gekostet hat, scheint erst recht ein aussichtsloses Unterfangen zu sein.

Als Privatperson hat man offenbar keine Chance, in dieser Angelegenheit Antworten auf unliebsame Fragen zu erhalten. Wäre es nicht Aufgabe der drogenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen, mittels einer parlamentarischen An- frage die auf www.abgeordnetenwatch.de aufgeführten offenen Fragen zu klären, um die eigene Drogenpolitik verantworten zu können?

Auch der drogenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Frank Tempel, hat bereits auf die Anfrage über abge- ordnetenwatch.de geantwortet. Hierüber wird demnächst berichtet.


12.02.2012
Übermittlungspanne

In den News vom 04.02.2012 wurde darüber berichtet, dass den Verantwortlichen für die Gestaltung der Drogenpolitik mehrere Fragen über www.abgeordnetenwatch.de gestellt worden sind. Die Anfragen wurden am 02.02.2012 gestellt und veröffentlicht.

Bereits am 03.02.2012 traf von der drogenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, (k)eine Antwort ein. Sie teilte mit, dass eine Beantwortung der Fragen nicht möglich sei. Diese würden auf zeitgleich per E-Mail erhaltene Unterlagen – es handelte sich um Word-Dateien – Bezug nehmen, die mit einem Kennwortschutz versehen seien.

Diese Übermittlungspanne wurde unmittelbar nach Versenden der E-Mail – also noch am 02.02.2012 – bemerkt. Schon eine halbe Stunde später wurde eine zweite Ausführung dieser Mail mit denselben zwei Beiträgen im Anhang geschickt, diesmal als PDF-Dateien, die sich ohne Passwort öffnen lassen. Diese Beiträge lagen also bereits vor, als die Anfrage (nicht) beantwortet worden ist.

In einer weiteren E-Mail an die drogenpolitische Sprecherin wurde dieser Umstand erklärt. Ferner wurden sämtliche auf dieser Website publizierten Beiträge zum Thema Drogentodesfälle im Anhang beigefügt.

Nun wäre also eine Beantwortung der genannten Fragen möglich, allerdings wohl kaum noch via www.abgeordnetenwatch.de, da ja bereits (k)eine Antwort veröffentlicht worden ist. Für diesen Fall wurde um Zusendung der Antworten per E-Mail gebeten.

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Von der drogenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Graf, traf ebenfalls eine Antwort ein, über die demnächst berichtet wird.


04.02.2012
Sterben fast nur polizeibekannte Drogen- konsumenten?

Auf www.abgeordnetenwatch.de wurden an die drogenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen, Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Angelika Graf (SPD), Frank Tempel (DIE LINKE), Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), und an den Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages, Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) folgende Fragen gestellt:

Hat eine Forcierung der Strafverfolgung der Drogenkonsumen- teninnen und -konsumenten seit 1985 zu Tausenden zusätz- lichen Drogentodesfällen geführt (siehe meine Ihnen bereits vorliegende Studie „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen”, Minimalfassung und Abschnitt 6)?
Macht das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Berichterstat- tung zu Drogentodesfällen Angaben zu folgender Kategorie: Zum Todeszeitpunkt als Erstauffälliger Konsument harter Dro- gen (EKhD) in einem Informationssystem der Polizei (INPOL) erfasst?
Ist ein solcher Eintrag im INPOL befristet?
Ist es falsch, wenn das BKA Angaben zu der genannten Kategorie so darstellt, als sei damit die Polizeiauffälligkeit der verstorbenen Drogenkonsumenten gemeint?
Führt die Verwendung der genannten Kategorie dazu, dass mehr als die Hälfte der verstorbenen Drogenkonsumenten, die der Polizei bekannt gewesen sind, als scheinbar polizeiunbe- kannt eingeordnet wird (siehe Falsche Angaben zu Drogento- desfällen, Kurzfassung)?
Bestätigen Daten aus Bayern, dass entgegen anderslautender Darstellung des BKA fast nur polizeibekannte Konsumenten sterben (siehe Falsche Angaben zu Drogentodesfällen, Ab- schnitt 4.6)?
Könnte man es verantworten, eine Drogenpolitik zu verfolgen auf der Basis falscher Angaben zur Polizeiauffälligkeit der verstorbenen Drogenkonsumenten?

Der Bundesdrogenbeauftragten Mechthild Dyckmans wurden die Fragen zugemailt, denn www.abgeordnetenwatch.de hatte bereits zuvor keine weitere Nachfrage zugelassen (siehe News vom 18.12.2011). Dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, der auf eine erste Anfrage hin mitgeteilt hatte, dass er einen Dialog über www.abgeordneten- watch.de ablehne (siehe News vom 13.11.2011), wurden die Fragen ebenfalls per E-Mail gestellt.

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Die Anfragen und die zu erwartenden Antworten sind bzw. werden auf www.abgeordnetenwatch.de veröffentlicht. Dort kann man sich als Interessent (an einer Antwort) eintragen und so den Anfragen mehr Gewicht verleihen. Das Verfahren wird in den News vom 24.10.2011 näher erläutert.

Allen Genannten wurden auch per Mail der Beitrag „Die Relevanz der Strafverfolgung für die Mortalität der Drogenkonsumenten” und die Minimalfassung der Studie „Falsche Angaben zu Drogentodes- fällen” übermittelt (siehe Literatur).

Die für die Drogenpolitik Verantwortlichen sind also über die tödliche Wirkung der Strafverfolgung informiert und damit in der Verantwortung, falls später die Frage aufgeworfen werden sollte, wer sich angesichts täglicher vermeidbarer Drogentodesfälle der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht haben könnte.


17.01.2012
Reges Interesse

Zuerst in eigener Sache: Leider musste die Arbeit aus gesund- heitlichen Gründen mehrere Wochen ruhen. Doch nun geht es weiter, allerdings zunächst nur sehr eingeschränkt.

Googled man zusammen folgende Begriffe Drogentodesfälle Straf- verfolgung, werden etwa 1.300.000 Ereignisse gefunden. Mehrere Wochen rangierte der hier am 12.12.2011 vorgelegte Beitrag „Die Relevanz der Strafverfolgung für die Mortalität der Drogenkon- sumenten” (siehe Literatur) auf dem ersten oder zweiten Platz.

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  Angesichts
dessen stellt
sich die Frage:
Wie lange
können die für
die Ausge-
staltung der
Drogenpolitik verantwort-
lichen Politi-
ker, die mit
dieser Thema-
tik befass-
ten Wissen-
schaftler und
die traditio-
nellen Medien
diese neuen
Erkennt-
nisse noch
ignorieren?





















©
Helmut Scheimann
News 2012