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30.12.2013
Wissenschaftliche Veröffentlichung:
Falsche Daten und falsche Annahmen zu Drogen-
todesfällen in Deutschland

Vor zwei Tagen wurde die genannte Untersuchung im wissenschaft- lichen Journal Akzeptanzorientierte Drogenarbeit publiziert (Web- site INDRO e.V., PDF/767 KB, Stand: 2013-12-30). Hierbei handelt es sich um eine Replik zur Studie „Drogennot- und -todesfälle” von Heckmann et al. (1993).

Der Beitrag basiert auf dem auf dieser Website im August 2013 veröffentlichten Aufsatz „Unzureichende Untersuchung der Hambur- ger Drogentodesfälle” (siehe Literatur). Dieser Aufsatz wurde deut- lich überarbeitet und um wesentliche Aspekte ergänzt, u. a. um Kapitel 15 „Verantwortung der Politik”.

Inhalt der aktuellen Untersuchung: Im Rahmen ihrer Berichterstat- tung zur Drogenkriminalität und Drogenmortalität wenden Kriminal- ämter verschiedene Verfahren an, um die tödliche Wirkung der Drogenprohibition systematisch zu verschleiern. Heckmann et al. übernehmen die falschen Daten und Darstellungen, ohne sie kritisch zu hinterfragen, und verleihen ihnen somit fälschlicherwei- se das Gütesiegel: wissenschaftlich geprüft.

Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de
Nachfolgendes Abstract, das die Kernaussagen zusammengefasst, ist der Untersuchung vorangestellt:

Nach dem Anstieg der Drogentodeszahlen auf das 6,6-Fache in Deutschland von 1985 bis 1991 thematisieren Heckmann et al. in ihrer Studie „Drogennot- und -todesfälle” von 1993 diese Entwick- lung. Beispielhaft dazu berechnen sie in einer Tabelle jährliche Mortalitätsraten für Hamburg und bagatellisieren auf dieser Basis die dramatische Erhöhung der Letalität. Sie hatten jedoch weder die Hamburger Kriminalstatistik noch die „Rauschgiftjahresberich- te” des BKA analysiert und somit nicht erkannt, dass fast alle Daten ihrer Tabelle falsch sind. Ohne diesen Zusammenhang mit wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen, legen sich Heck- mann et al. auf steigende KonsumentInnenzahlen als wesentliche Ursache für die erhöhten Sterberaten fest, obwohl schon damals eindeutige Hinweise dagegen sprachen. Fälschlicherweise diag- nostizieren sie nicht, dass eine forcierte Strafverfolgung des Drogenkonsums – als Reaktion auf die in den 1980er-Jahren sich ausbreitende HIV- Epidemie – den Anstieg der Drogentodeszahlen verursacht hat.


30.09.2013
Schreiben an die Nomos Verlagsgesellschaft:
Tödliche Wirkung der Drogenprohibition und die Wissenschaft

Unlängst wurde auf dieser Website eine Replik zur Studie „Drogen- not- und -todesfälle” von Heckmann et al. (1993) publiziert (siehe Literatur, siehe auch News vom 09.08., 23.08. und 29.08.2013).

Die fragliche Studie ist von der Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden veröffentlicht worden. Vor einigen Tagen wurde der Verlag gebeten, zu den aufgezeigten Mängeln dieser Studie Stellung zu beziehen.

Bei dieser Gelegenheit wurden grundsätzliche Fragen zur Möglich- keit einer unabhängigen Begutachtung wissenschaftlicher Arbei- ten, zur Perspektive der Betroffenen und zum Stellenwert der Wahrheit in den Wissenschaften aufgeworfen.

Da diese Fragenkomplexe von allgemeinem Interesse sein dürften, ist ein Auszug des genannten Schreibens unter Literatur zum Download bereitgestellt.

Foto & Bearbeitung: © wispor.de
Pressemitteilung:
Drogen-Studie mit tödlichen Folgen

Zum genannten Thema wurde eine Pressemitteilung herausgege- ben. Diese ist auch unter Presseinfos abrufbar.


29.08.2013
Kurzfassung als PDF-Beitrag abrufbar

In den News vom 23. August wurde der auf dieser Website ver- öffentlichte Aufsatz „Unzureichende Untersuchung der Hamburger Drogentodesfälle” zusammengefasst. Diese Kurzfassung steht nun auch als PDF-Beitrag zur Verfügung (siehe Literatur).

Der Aufsatz ist eine Replik zur Studie „Drogennot- und -todesfälle” von Heckmann et al. (1993). Diese Studie gilt allg. anerkanntes Standardwerk, das die wissenschaftliche Diskussion und die Dro- genpolitik der letzten Jahrzehnte entscheidend mitgeprägt hat.

In dem genannten Aufsatz wird jedoch nachgewiesen, dass wesentliche Aussagen dieser Studie auf falschen Daten des LKA Hamburg und auf einer falschen Annahme zur Entwicklung der KonsumentInnenanzahl harter Drogen basieren.

So haben Heckmann et al. fälschlicherweise nicht diagnostiziert, dass eine forcierte Strafverfolgung des Drogenkonsums seit dem Jahr 1985 Tausende Drogentodesfälle verursacht hat. Dies hat Aus- wirkungen bis heute. Weiterhin sterben in Deutschland regelmäßig Menschen infolge der Drogenprohibition.

Um dies in absehbarer Zeit beenden zu können, scheint es erfor- derlich zu sein, Presse und Fernsehen für dieses Thema zu interes- sieren. Hier sind jeder Hinweis auf mögliche Ansprechpartner und jede Unterstützung willkommen.

Foto & Bearbeitung: © wispor.de
Dass etablierte ProfessorInnen, die sich mit dem Konsum harter Drogen befassen, eine Aufklärung in dieser Angelegenheit unter- stützen könnten, darf kaum zu hoffen gewagt werden. Schließlich käme dies einer Bestätigung gleich, dass sie es versäumt haben, die fraglichen Zusammenhänge beizeiten selbst zu untersuchen.

Offenbar gilt dies auch für ProfessorInnen, die sich für eine Been- digung der Drogenprohibition einsetzen.

Die in dem aktuellen Beitrag als Quelle angegebenen Unterlagen können Medienvertretern, Suchtexperten und Aktivisten, die an einer Aufklärung aktiv mitwirken möchten, gegen einen geringen Unkostenbeitrag in Kopie zur Verfügung gestellt werden. Anfragen an: info@dt-aufklärung.de.


23.08.2013
Kurzfassung des Beitrags:
Unzureichende Untersuchung der Hamburger Drogentodesfälle

Der genannte Beitrag wurde am 09. August auf dieser Website veröffentlicht (siehe Literatur). Hierbei handelt es sich um eine Replik zur Studie „Drogennot- und -todesfälle” von Heckmann et al. (1993).

Diese Studie wurde vom damaligen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer in Auftrag gegeben, nachdem in Deutschland die Drogentodeszahlen in den Jahren 1985 bis 1991 auf das 6,6-Fache angestiegen waren. Acht Suchtexperten untersuchten daraufhin die Drogentodesfälle in Berlin, Bremen und Hamburg vom 01.07.1991– 30.06.1992 und die Drogennotfälle in Bremen und Hamburg vom 01.10.1991–30.06.1992.

Im Fol-
genden
ist die
Replik
zur frag-
lichen
Studie
zusam-
menge-
fasst,
ohne im
Einzel-
nen auf
Quellen
und
Belege
hinzu-
weisen.
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sind
diese
leicht
aufzu-
finden.

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Im ersten Teil ihrer Studie versuchen Heckmann et al. den Anstieg der Drogentodeszahlen historisch einzuordnen und präsentieren beispielhaft dazu die Tabelle 1–2 (d. h. Kap. 1, Tab. 2) mit Daten aus Hamburg von 1976 bis 1991.

In dieser Tabelle 1–2 sind Jahr für Jahr die polizeilich registrierten Konsumenten harter Drogen und die Drogentoten aufgelistet. Auf Basis dieser Zahlen werden jeweils Mortalitätsraten berechnet. Eine solche Rate gibt die Anzahl der Todesfälle pro 100 Konsu- menten harter Drogen (KhD) in einem Jahr an. Zur Entwicklung der drei Fallgruppen von 1985 bis 1991 hier eine Aufstellung:

   1985 1991 Zuwachs
Polizeilich registrierte KhD 1.489 4.781 + 220 %
Drogentote 18 184 + 922 %
Mortalitätsrate 0,6 % 2,0 % + 233 %

Die Anzahl der Drogentodesfälle ist in nur sechs Jahren auf das 10-Fache angestiegen. Heckmann et al. bagatellisieren diese Ent- wicklung, indem sie erklären, dass sich bis 1986 Mortalitätsraten von unter 1 Prozent und dann von 1 bis 2 Prozent errechnen ließen.

Eine Quellenangabe bezüglich der verwendeten Daten fehlt. Es wird nicht erklärt, wer die polizeilich registrierten Konsumenten harter Drogen mit welchem Verfahren erfasst hat.

Heckmann et al. haben die nächstliegende Quelle zur Erforschung der Mortalitätsraten außer Acht gelassen, denn in der Literaturliste ihrer Studie ist die Hamburger Kriminalstatistik gar nicht und auch nur ein „Rauschgift Jahresbericht” des BKA angegeben. Möglicher- weise haben sie deshalb den Hintergrund der in ihrer Tabelle 1–2 verwendeten Daten nicht erkannt.

Das Landeskriminalamtes Hamburg (LKA Hamburg) verschleiert in seiner Berichterstattung systematisch, dass eine Kausalität zwi- schen Strafverfolgung und Drogenmortalität besteht. Die zu diesem Zweck eingesetzten Verfahren haben auch zur Folge, dass fast alle Daten der Tabelle 1–2 falsch sind.

In Statistiken zu Drogentodesfällen werden Angaben zur Kategorie als Konsument harter Drogen erfasst gemacht. Um die entspre- chenden Quoten zu senken, waren in Hamburg beispielsweise im Jahr 1990 nur 62,5 Prozent der Tatverdächtigen bei Drogendelikten mit Heroin als Konsumenten harter Drogen eingestuft (in: Nord- rhein-Westfalen: 88 Prozent). – Bekanntermaßen stehen Drogento- desfälle vorwiegend in Zusammenhang mit Heroin.

Infolge der geringen Einstufung der Tatverdächtigen als User wurden erhebliche Anteile der Drogentoten in Hamburg fälschlicher- weise den scheinbar Polizeiunbekannten zugeordnet.

Heckmann et al. haben versäumt zu überprüfen und mitzuteilen, ob in Hamburg auch folgendes Verfahren zum Einsatz gekommen ist:

Örtliche Polizeidienststellen könnten Datensätze zu Tatverdäch- tigen, die als Konsumenten harter Drogen eingestuft worden sind, in eigenen Dateien gespeichert und nach festgelegten Fristen gelöscht haben. Durch eine Senkung der Speicherfrist hätte man dann nach Belieben den Anteil der Verstorbenen reduzieren können, die als Konsumenten harter Drogen erfasst gewesen sind.

Entsprechend verfährt man auf Bundesebene seit 1992. Seitdem gelten Drogentote nur dann als Konsumenten harter Drogen erfasst, wenn die Betroffenen als solche zum Todeszeitpunkt in einem elektronischen Informationssystem der Polizei (INPOL) registriert gewesen sind. Die dortige Speicherfrist beträgt zwei Jahre.

Nur auf diese Weise werden seit 1992 Quoten zur vermeintlichen Polizeiauffälligkeit der Drogentoten von lediglich 40 Prozent erreicht. Eine Untersuchung von Kraus et al. der Drogentodesfälle von 1999 in Bayern belegt jedoch, dass fast nur polizeibekannte DrogenkonsumentInnen sterben.

Infolge der zahlenmäßig geringen Einstufung der Tatverdächtigen als User wurden in Hamburg nur relativ wenige Tatverdächtige als sog. Erstkonsumenten harter Drogen, also erstmals als Konsu- menten harter Drogen registriert. Die entsprechenden Daten, die nur das LKA Hamburg erhoben haben kann, wurden in Jahresbe- richten des BKA publiziert.

In der Hamburger Kriminalstatistik wurden dagegen in mehreren Jahren etwa doppelt so hohe Erstkonsumentendaten veröffentlicht wie in den Berichten des BKA. Offenbar sollte in Relation zu diesen überhöhten Daten der Anstieg der Drogentodeszahlen weniger auffällig erscheinen. Wie ein Datenvergleich ergibt, können jedoch nur die BKA-Zahlen korrekt sein.

Die doppelte Erfassung der sog. Erstkonsumenten wurde von Heckmann et al. nicht thematisiert und eventuell auch nicht bemerkt.

Durch einen Vergleich mit den Erstkonsumentendaten des BKA und des LKA Hamburg lässt sich nachweisen, dass die Daten der polizeilich registrierten Konsumenten harter Drogen der Tabelle 1-2 bei Heckmann et al. nicht auf offiziellen Einstufungen der Tatverdächtigen als User basieren können. Folglich können auf Basis dieser falschen Daten auch keine korrekten Mortalitätsraten berechnet worden sein.

Andererseits hätten korrekt erhobene Daten belegt, dass fast nur polizeibekannte DrogenkonsumentInnen sterben. Auf dieser Grund- lage wären die Mortalitätsraten bei den polizeibekannten im Ver- gleich zu den polizeiunbekannten KonsumentInnen um ein Vielfa- ches höher ausgefallen und für Heckmann et al. hätte sich die Aufgabe gestellt, die Ursache dieses Missverhältnisses zu erfor- schen.

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Heckmann et al. diagnostizieren gestiegene KonsumentInnenzah- len als wesentliche Ursache für den fraglichen Anstieg der Drogen- todeszahlen. Doch dieses Ergebnis basiert nicht auf wissenschaft- lichen Untersuchungen, sondern lediglich auf Vermutungen. Auch über andere mögliche Ursachen wird nur spekuliert.

Seinerzeit sprachen jedoch eindeutige Hinweise gegen steigende KonsumentInnenzahlen. So bedeutete die sich in den 1980er Jahren ausbreitende HIV-Epidemie eine zusätzliche Lebensgefähr- dung gerade in Zusammenhang mit intravenösem Konsum, den vor allem HeroinkonsumentInnen praktizieren. Es hätte als abwegig erscheinen müssen, eine Ausweitung des Heroinkonsums ausge- rechnet in dieser Zeit für möglich zu halten.

Ende der 1980er-Jahre stieg auf Bundesebene das Durchschnitts- alter der Drogentoten. Da der Drogenkonsum vorwiegend in jungen Jahren begonnen wird, hätte jedoch ein massenhaftes Auftreten vor allem junger Konsumanfänger dafür sorgen müssen, dass dieses Durchschnittsalter deutlich sinkt.

Von 1985 bis 1987 verdoppelte sich in Deutschland die Anzahl der Drogentoten, die zuvor als Konsumenten harter Drogen erfasst worden sind, während die Zahl derjenigen abnahm, die nicht als solche erfasst worden sind. Da Konsumanfänger zunächst polizei- unbekannt sind, hätten jedoch die Todesfälle zunächst bei den nicht als User Erfassten zunehmen müssen.

In Hamburg nahm die Anzahl der Tatverdächtigen bei den allg. Verstößen nach § 29 BtMG mit Heroin von 1985 bis 1991 – also in nur sechs Jahren – auf das 14-Fache zu (siehe Abb. 1). Ein derart sprunghafter Anstieg kann nur Folge einer forcierten Strafverfol- gung gewesen sein. All diese Hinweise haben Heckmann et al. ignoriert oder nicht einmal registriert.
Abb. 1:
  
Tatverdächtige bei allg. Verstößen nach § 29 BtMG mit Heroin in Hamburg, 1985–1991
Quelle: LKA Hamburg, 1986–1996, PKS Hamburg 1985–1995.
Ob eine forcierten Strafverfolgung für den massiven Anstieg der Fallzahlen bei den sog. Erstkonsumenten, den polizeilich regist- rierten Konsumenten harter Drogen, den Drogentoten usw. verant- wortlich gewesen sein könnte – diese Frage ist von Heckmann et al. von vornherein ausgeklammert worden.

Mittels statistischer Methoden wurde inzwischen nachgewiesen, dass die Anzahl der HeroinkonsumentInnen und damit der Konsu- menten harter Drogen insgesamt von 1985 bis 1991 nicht nennens- wert zugenommen haben kann. Folglich kann nur eine forcierte Strafverfolgung zum Anstieg der genannten Fallzahlen geführt haben.

Auch der Anstieg der Drogentodeszahlen kann nur auf diese Maßnahme zurückgeführt werden, denn es ist kein anderer Umstand ermittelt worden, der hierfür ursächlich gewesen sein könnte.

Hätten Heckmann et al. die forcierte Strafverfolgung des Drogen- konsums als Ursache des Mortalitätsanstiegs diagnostiziert, hätte diese Erkenntnis weder in der Suchtforschung noch in der Drogen- politik ignoriert werden können. Eine Rücknahme dieser Maßnahme durch den Gesetzgeber wäre unausweichlich gewesen. Stattdessen sind weiterhin Tausende Menschen gestorben.

Obwohl die Strafverfolgung des Drogenkonsums seit dem Jahr 2000 deutlich reduziert worden ist, ist diese noch nicht wieder auf dem niedrigen Niveau von 1985 angelangt. Noch heute sterben in Deutschland regelmäßig Menschen infolge der Drogenprohibition.

Die Studie „Drogennot- und -todesfälle” weist gerade in entschei- denden Aspekten derart gravierende Mängel auf, dass sie nicht als wissenschaftlicher Beitrag hätte veröffentlicht werden dürfen.


09.08.2013
Neuer Beitrag:
Unzureichende Untersuchung der Hamburger Drogentodesfälle

Der genannte Beitrag wurde heute auf dieser Website veröffent- licht (siehe Literatur). Es handelt sich um eine Replik zur Studie „Drogennot- und -todesfälle” von Heckmann et al. aus dem Jahr 1993 (et al. = et alii = und andere).

Der Inhalt des neuen Beitrags wird in kommenden News auf dieser Seite zusammengefasst.


06.06.2013
Beitrag im DROGENKURIER:
Einfluss der Substitutionsbehandlung auf die Mortalität der KonsumentInnen

Auf Grundlage der News vom 26.02.2013 wurde der genannte Beitrag verfasst und in der Mai-Ausgabe des DROGENKURIER dieses Jahres veröffentlicht.

Die ursprüngliche Fassung wurde gründlich überarbeitet und um wesentliche Aspekte ergänzt.

Der DROGENKURIER ist das Magazin des JES-Bundesverbands e.V. (JES = Junkies, Ehemalige, Substituierte). Die aktuelle Ausgabe steht online zur Verfügung (Website JES-Bundesverband e.V., PDF/2523 KB, Stand: 2013-07-12).

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10.05.2013
Pressekonferenz unter mysteriösen Umständen

Am 25. April 2013 gaben die Bundesdrogenbeauftragte und der Präsident des Bundeskriminalamtes auf einer Bundespressekonfe- renz die letztjährige Drogentodeszahl bekannt. Danach sei die Zahl der Drogentoten im Jahr 2012 auf 944 (Vorjahr: 986) gesunken. Der Rückgang beläuft sich auf 4,3 Prozent.

Auffälliger als die Drogentodeszahlen waren die Umstände dieser Pressekonferenz. In den vier vorherigen Jahren sind diese Zahlen spätestens Ende März veröffentlicht worden (siehe https://www. bka.de / Pressemitteilungen). Im Einzelnen am:

26. März 2012,
24. März 2011,
25. März 2010 und
27. Februar 2009.

Warum wurde dann in diesem Jahr die Drogentodeszahl erst am 25. April veröffentlicht?

Auf der Homepage der Drogenbeauftragten hatte es zuvor keinen Hinweis auf die bevorstehende Bundespressekonferenz gegeben. Warum nicht? Zu diesem Aspekt einigen Informationen:

Auf der Startseite dieser Homepage (https://drogenbeauftragte.de) werden verschiedene Themen per Bild und Text vorgestellt. Diese Hinweise sind mit Seiten verlinkt, auf denen sich die eigentlichen Inhalte befinden.

Noch Anfang April wurde man durch einen derartigen Hinweis zur Seite Termine der Drogenbeauftragten weitergeleitet. Dort war die Bundespressekonferenz zum Thema „Zahl der Drogentoten / Rauschgiftlage 2012” jedoch nicht eingetragen. Auf dieser Seite wiederum befinden sich Links zu den Vergangenen Terminen 2013 / 2012 / 2011 (zur Bedeutung siehe unten).

Mitte April musste man auf der genannten Startseite einen Hinweis per Bild und Text auf den Terminkalender der Drogenbeauftragten vergeblich suchen. Nur wenn man nicht gleich aufgab, konnte man schließlich doch noch einen Link finden.

Zwischen den bebilderten Feldern befinden sich weitere unschein- bare Links, die ebenfalls zu Unterseiten der Homepage führen. Ein solcher Link, der sich außerhalb des ersten Blickfeldes weiter unten befand, führte nun zu den Terminen der Drogenbeauftragten.

Wiederum eine Woche später war auch dieser Link entfernt. Nun konnte man nur noch zu den aufgelisteten Terminen gelangen, wenn man den am untersten Rand der Startseite befindlichen kleinen Hinweis Inhaltsübersicht gefunden hatte.

Unter Vergangene Termine 2013 ist die fragliche Bundespresse- konferenz nach wie vor nicht eingetragen (Stand 2013-05-10). Bei den vorherigen Jahrgängen sind die Pressekonferenzen zur Bekanntgabe der jeweiligen Drogentodeszahlen jedoch aufgeführt.

Warum diese Geheimniskrämerei um den aktuellen Termin? Hatte man eventuell Sorge, dass dieser hätte genutzt werden können, um beispielsweise die letzte DROGENKURIER-Ausgabe an die Medienvertreter zu verteilen (Website JES-Bundesverband e.V., PDF/214 KB, Stand: 2013-05-10)?

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Die geschilderten Umstände sind nicht geeignet, das Vertrauen in eine korrekte Berichterstattung der Bundesregierung zu stärken.

Man könnte sich zu der Überlegung hinreißen lassen, ob es sinnvoll wäre, die mit dieser Thematik betrauten Mitarbeiter in den Mini- sterien und Behörden daran zu erinnern, dass man unter Infor- mantenschutz steht, wenn man die Medien über Unregelmäßig- keiten informiert.

Interpretation der Drogenbeauftragten

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, erklärte auf der Pressekonferenz:

„Es ist erfreulich, dass immer weniger Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums sterben. Das zeigt, dass unsere Beratungs- und Hilfsangebote sowie die zur Verfügung stehenden Angebote wirken. Aber jeder Drogentote ist einer zu viel.”

Wie ist diese Aussage zu bewerten, wenn man bedenkt, dass in Deutschland nahezu täglich Menschen infolge der Drogenprohibi- tion sterben?

Dieser Sachverhalt wird durch die wissenschaftliche Veröffentli- chung der Untersuchung „Forcierte Strafverfolgung gegen Heroin- konsumentInnen von 1985 bis 1991 und aktuelle Relevanz” nach- gewiesen (Website INDRO e.V., PDF/337 KB, Stand 2013-05-10).

Durch die Veröffentlichung dieser Untersuchung im Dezember 2012 ist für die Bundesregierung eine neue Situation entstanden. Da sollte es zulässig sein, folgende zwei Fragen zu stellen:

Wurde die in Frage stehende Bundespressekonferenz um einen Monat verschoben, da man sich zunächst auf eine gemeinsame Strategie hat einigen müssen, wie man auf diese veränderte Situation reagieren soll?

Konnte kein Drogenexperte der Bundesregierung stichhaltige Argumente liefern für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Untersuchung?


19.03.2013
Pressemitteilung:
Bundesregierung berichtet falsch über Drogentote

Nun kann es nicht mehr lange dauern, bis die Bundesregierung die offizielle Drogentodeszahl des Jahres 2012 für Deutschland bekannt gibt.

Vor etwa einem Jahr wurde berichtet, dass die Anzahl der Drogen- toten in Deutschland im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent auf 986 abgenommen habe. Dieser Rückgang sei der erfolgreichen Drogenpolitik der Bundesregierung zu verdanken (siehe News vom 30.08.2012).

Viele Medien haben diese Darstellung ohne kritische Anmerkungen übernommen und verbreitet.

Vor dem Hintergrund verschiedener Veröffentlichungen der letzten Zeit ist diese Darstellung jedoch falsch. Deshalb wurde die o. g. Pressemitteilung herausgegeben (siehe Presseinfos).


06.03.2013
Topthema im DROGENKURIER:
Drogenprohibition verursacht Tausende Todesfälle in Deutschland

In der aktuellen Ausgabe des DROGENKURIER vom Februar 2013 ist der genannte Beitrag als Topthema veröffentlicht worden.

Dieser Beitrag fasst die Untersuchung „Forcierte Strafverfolgung gegen HeroinkonsumentInnen von 1985 bis 1991 und aktuelle Relevanz” zusammen und beinhaltet einige zusätzliche Aspekte.

Der DROGENKURIER ist das Magazin des JES-Bundesverbands e.V. (JES = Junkies, Ehemalige, Substituierte). Der DROGENKURIER steht auch online zur Verfügung (Website JES-Bundesverband e.V., PDF/214 KB, Stand: 2013-03-06).

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nannte
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chung ist
im De-
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2012 im
wissen-
schaft-
lichen
Journal
Akzep-
tanzori-
entierte
Drogen-
arbeit

des Insti-
tuts
INDRO
e.V. ver-
öffentlicht
worden
(siehe
News
vom
04.01.
2013
).

Ergänzungen bei den News vom 26.02.2013

Der Beitrag „Einfluss der Drogensubstitution auf die Mortalität der DrogenkonsumentInnen” wurde nachträglich durch zwei Absätze ergänzt, um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen. Es handelt sich um die Absätze 2 und 3 in Abschnitt „Fazit” (siehe Fazit).

Zudem wurde ein Link eingefügt, durch den der zitierte „Bericht zum Substitutionsregister” für das Jahr 2012 unmittelbar aufgeru- fen werden kann.


26.02.2013
Einfluss der Drogensubstitution auf die Mortalität der DrogenkonsumentInnen

Von 2000 bis 2011 ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik bei den Tatverdächtigenzahlen der sog. Konsumentendelikte mit Heroin (allg. Verstöße nach § 29 BtMG) ein Rückgang um 54 Prozent und bei den Drogentodeszahlen ein Rückgang um 51,4 Prozent zu verzeichnen gewesen.

Wiederholt wurde darauf hingewiesen, dass die verminderte Morta- litätsrate auf eine reduzierte Strafverfolgung zurückzuführen ist (siehe z. B. News vom 30.08.2012, Abschnitt Reduzierte Strafver- folgung). – Der weit überwiegende Anteil der Drogentodesfälle steht in Zusammenhang mit Heroin.

Seit dem 01. Juli 2002 muss jeder Arzt, der einem opiatabhängigen Patienten Substitutionsmittel verschreibt, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterrichten. Auf Basis dieser Angaben informiert das BfArM in einem jährlichen „Bericht zum Substitutionsregister” u. a. über die Anzahl der gemeldeten SubstitutionspatientInnen zum jew. Stichtag 01. Juli (Abb. 1). Der aktuelle Bericht für das Jahr 2012 wurde vor wenigen Wochen veröffentlicht (Website BfArM, PDF/73 KB, Stand: 2013-02-26).
Abb. 1:
  
Anzahl gemeldeter SubstitutionspatientInnen in Deutschland, 2002–2012, jew. Stichtag 01. Juli
Quelle: BfArM, 2013.
Von 2002 bis 2010 hat die Anzahl der SubstitutionspatientInnen kontinuierlich von 46.000 auf 77.400 zugenommen (plus 68,3 Pro- zent). Deshalb hätte man bis zum Jahr 2010 vermuten können, dass die ausgeweitete Substitutionspraxis zu dem eingangs erwähnten Rückgang bei den Konsumentendelikten mit Heroin und bei den Drogentodeszahlen geführt habe.

Dann ist eine Trendwende eingetreten. In den folgenden zwei Jahren bis 2012 ist die Anzahl der PatientInnen auf 75.400 gesunken (minus 2,6 Prozent). Bemerkenswerterweise hat sich nun ausgerechnet im Jahr 2011 der Rückgang bei den genannten Drogendelikten und bei den Drogentodesfällen rapide beschleunigt (Tab. 1).
Tab. 1:
  
SubstitutionspatientInnen, Tatverdächtige bei Konsumen- tendelikten mit Heroin und Drogentote, 2010–2011/2012
Jahr        Patienten              Tatverdächtige               Drogentote
2010 77 400    13 687    1 237   
2011 76 200 – 1,6 % 11 028 – 19,4 % 986 – 20,3 %
2012 75 400 – 1,0 %            
Quelle der Daten: BfArM, 2013; BKA, 2011, 2012, PKS 2010, 2011.
Die Anzahl der erfassten Fälle bei den Konsumentendelikten mit Heroin hat im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr sogar um 25,1 Prozent abgenommen (siehe News vom 17.12.2012). Ein derart starker Rückgang in nur einem Jahr kann nur auf eine reduzierte Strafverfolgung zurückzuführen sein.

Offenbar hat also im Jahr 2011 die reduzierte Strafverfolgung der HeroinkonsumentInnen die Mortalitätsrate entsprechend sinken lassen. Impulse aus dem Bereich der Substitution kommen jedenfalls als Ursache nicht in Betracht, da ja in diesem Jahr die Anzahl der SubstitutionspatientInnen rückläufig gewesen ist (siehe oben).

Dies ist das entscheidende Ergebnis dieses Datenvergleichs. Dieser Zusammenhang lässt darauf schließen, dass auch im vorherigen Zeitraum nicht die vermehrt praktizierte Substitution, sondern primär die Abnahme bei den ermittelten Tatverdächtigen die Verringerung der Mortalitätsrate verursacht hat.

Es stellt sich lediglich noch die Detailfrage, ob die Zunahme bei den SubstitutionspatientInnen dazu geführt haben kann, dass weniger Tatverdächtige bei den Konsumentendelikten ermittelt worden sind, sodass sich die erstgenannte Entwicklung auf diese Weise zumindest indirekt auf die verminderte Mortalitätsrate ausgewirkt hat. Um diese Frage soll es im folgenden Abschnitt gehen.

Foto & Bearbeitung: © wispor.de
Anzahl der SubstitutionspatientInnen in Relation zur Gesamtzahl der HeroinkonsumentInnen

Bis zum Rauschgiftjahresbericht 2002 hat das Bundeskriminalamt (BKA) regelmäßig über Schätzergebnisse zur Anzahl der Opiatab- hängigen informiert. – Das BKA verwendet die Begriffe Heroin und Opiate häufig synonym. – In seinem Jahresbericht 2002 hat das BKA erstmals die entsprechende Tabelle vom Vorjahr unverändert übernommen (hier Tab. 2).
Tab. 2:
  
Schätzergebnisse zu den Opiatabhängigen,
auf Basis von Daten aus dem Jahr 2000
Methode Schätzergebnisse   
Polizei 150 000 – 190 000       
Mortalität 170 000   
Behandlung 175 000 – 210 000   
Quelle: BKA, 2003, Rauschgiftjehresbericht 2002, S. 67, aus: DBDD, Jahrbuch 2001 (umgestaltet).
Basierend auf Polizeidaten des Jahres 2002, geht ein weiterent- wickeltes BKA-Schätzverfahren von 188.000 HeroinkonsumentIn- nen aus. Dies berichtet das BKA ergänzend im Kontext der hier abgebildeten Tabelle 2 (S. 67).

Durchschnittlich ergibt sich eine Anzahl von etwa 180.000 Heroin- konsumentInnen zu Anfang des Jahrzehnts. Wenn im Folgenden von etwa 150.000 KonsumentInnen ausgegangen wird, liegt dies am unteren Ende des hier vorliegenden Datenmaterials und ist somit sehr zurückhaltend kalkuliert.

Die zunehmende Anzahl der SubstitutionspatientInnen bis zum Jahr 2010 lässt es als sehr unwahrscheinlich erscheinen, dass die Gesamtzahl der HeroinkonsumentInnen in diesem Zeitraum wesentlich abgenommen hat. Es ist also angebracht, von etwa 150.000 KonsumentInnen seit 2000 bis zumindest 2010 auszu- gehen.

Somit steht zwar nur ein grober Annäherungswert zur Verfügung. Dennoch lässt sich auf dieser Basis im Rahmen einer Modell- rechnung auf wesentliche Zusammenhänge aufmerksam machen.

Jahr für Jahr lässt sich nun, basierend auf der angenommenen Gesamtzahl der HeroinkonsumentInnen in Höhe von 150.000 und auf der Anzahl der SubstitutionspatientInnen, die Anzahl der Nicht-Substituierten berechnen und mit der Zahl der Tatverdächtigen bei den Konsumentendelikten mit Heroin ins Verhältnis setzen (Tab. 3).
Tab. 3:
  
Nicht-Substituierte und Tatverdächtige bei Konsumenten- delikten mit Heroin, 2002–2011 (bei 150.000 Heroinkonsumenten)
Jahr Nicht-Substituierte Tatverdächtige TV / Nicht-Substit.
2002 104 000    22 058    21,2 %   
2003 97 300    19 581    20,1 %   
2004 92 300    18 563    20,1 %   
2005 89 000    17 820    20,0 %   
2006 85 500    16 934    19,8 %   
2007 81 200    16 594    20,4 %   
2008 77 800    16 267    20,9 %   
2009 75 400    15 322    20,3 %   
2010 72 600    13 687    18,9 %   
2011 73 800    11 028    14,9 %   
Quelle: eigene Entwicklung, Datenbasis: BfArM, 2013; BKA, 2003–2012, PKS 2002–2011.
Zunächst ist festzustellen: Obwohl die Anzahl der Substitutions- patientInnen seit dem Jahr 2002 deutlich zugenommen hat, werden auch nicht annähernd alle in Frage kommenden Heroinkonsu- mentInnen erreicht, sondern bestenfalls geringfügig mehr als die Hälfte. Von einer lückenlosen Substitution kann also nicht die Rede sein.

Vor diesem Hintergrund ist bemerkenswert, mit welcher Konstanz sich das Verhältnis der Tatverdächtigen zu den Nicht-Substituierten von 2002 bis 2010 darstellt. Für dieses Phänomen kommen zwei mögliche Erklärungen in Betracht.

Erklärung 1

Es könnten weniger Tatverdächtige ermittelt worden sein, da infolge der zunehmenden Substituierung weniger Opiatabhängige strafrechtlich relevante Drogendelikte begangen haben.

Hierbei handelt es sich also um die zu überprüfende Detailfrage (s. oben). Liegt tatsächlich eine unvermeidliche Kausalität vor?

Zwei Argumente sprechen gegen diese erste Erklärung: Bei einem unveränderten Strafverfolgungsdruck hätten in Relation zur weiter- hin großen Anzahl Nicht-Substituierter zunehmend mehr Tatver- dächtige ermittelt werden müssen. Schließlich verhält es sich ja nicht so, dass die Gruppe der Nicht-Substituierten gegen Null tendiert.

SubstitutionspatientInnen praktizieren häufig Beikonsum. Auch dies spricht dafür, dass bei einer unveränderten Intensität der Strafverfolgung die Anzahl der Tatverdächtigen in Relation zu den Nicht-Substituierten spürbar hätte ansteigen müssen.

Gerade die Konstanz des fraglichen Verhältnisses spricht also gegen diese erste mögliche Erklärung.

Erklärung 2

Man könnte die Strafverfolgung gegen HeroinkonsumentInnen ent- sprechend der geänderten Verhältnisse systematisch reduziert haben.

Offenbar ist dies die bei Weitem wahrscheinlichere Möglichkeit. Immerhin wäre dies dann auch eine Reaktion auf die zunehmende Substituierung der Opiatabhängigen gewesen.

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Offenbar ist seit dem Jahr 2002 die Strafverfolgung gegen Heroin- konsumentInnen reduziert worden. Dies entspricht der These, die in den auf dieser Website veröffentlichten Beiträgen seit langem vertreten wird (s. Einleitung).

Diese These stünde auch nicht in Frage, wenn die Strafverfolgung nur mittels Ausweitung der Substitution reduziert worden wäre.

Im zweiten Teil dieses Beitrags geht es lediglich um die Detail- frage, ob die Tatverdächtigenzahlen bei unverminderter Intensität der Strafverfolgung unweigerlich in dem festgestellten Ausmaß sinken mussten oder ob der Strafverfolgungsdruck reduziert worden ist. Letzteres wird für die Zeitspanne 2010 bis 2011 durch die Daten von Tabelle 1 eindeutig belegt.

Selbstverständlich hat die Ausweitung der Substitutionspraxis weniger Drogenkriminalität und weniger Beschaffungskriminalität zur Folge. Zudem leistet diese Ausweitung einen wesentlichen Beitrag zur psychosozialen Stabilisierung der PatientInnen. Jahre- lang falsch eingeschätzt wurde jedoch der Einfluss der Substitution auf die Verringerung der Mortalitätsrate.

Auch wenn ein Effekt der Substitution auf die reduzierte Straf- verfolgung und damit ein indirekter Effekt auf die sinkende Mortali- tätsrate anzunehmen ist, so ist dieser Effekt eben doch nur indirekt. Als wesentliche Ursache für die verringerte Mortalitätsrate ist auch nach der hier vorgenommenen Analyse die reduzierte Strafverfolgung anzusehen.

Für diese These sprechen eine Reihe schwerwiegender Argumente. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, sei auf den Schluss der News vom 17.12.2012 verwiesen (siehe Abschnitt Das Dilemma der Mitverantwortlichen).


04.01.2013
Veröffentlichung im wissenschaftlichen Journal Akzeptanzorientierte Drogenarbeit

Im Mai 2012 wurde der Beitrag „Forcierte Strafverfolgung – sprung- hafter Anstieg der Drogentodeszahlen” dem wissenschaftlichen Journal Akzeptanzorientierte Drogenarbeit des Instituts INDRO e.V., vorgelegt, zunächst aber auf dieser Website veröffentlicht (siehe Literatur).

Am 15. September wurde eine deutlich überarbeitete Fassung dieses Aufsatzes bei dem genannten Journal eingereicht. Diese Fassung enthält eine Reihe zusätzlicher Aspekte, welche für ein tieferes Verständnis der analysierten Zusammenhänge hilfreich sein können.

Nach einer Prüfung durch vier Gutachter wurde dieser Beitrag am 26. Dezember 2012 unter dem Titel:

Forcierte Strafverfolgung gegen DrogenkonsumentInnen von 1985 bis 1991 und aktuelle Relevanz

publiziert (siehe www.indro-online.de, Pfad: deutsch / Online-Journal / Freier Zugang zu allen Beiträgen und Jahrgängen).

Diese Untersuchung enthält wesentliche Inhalte der auf dieser Website vorgelegten Studie „Falsche Angaben zu Drogentodes- fällen” (siehe Literatur). Die Plausibilität dieser Inhalte wurde somit durch diese wissenschaftliche Veröffentlichung bestätigt.

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Der direkte Link zum Beitrag lautet:
https://www.indro-online.de/dat/Scheimann2012.pdf
(Website INDRO e.V., 337 KB, Stand 2013-01-04).






















©
Helmut Scheimann


News 2013