31.12.2014
Verhinderter wissenschaftlicher Diskurs
Da meine zwei im wissenschaftlichen Journal Akzeptanzorientierte Drogenarbeit publizierten Artikel
(siehe News vom 10.10.2014) von Suchtexperten
nicht beachtet worden sind, wurden diese Aufsätze Anfang 2014 an div. Adressaten geschickt, u. a. an einen
Redakteur der Zeitschrift Suchttherapie. Im März lud der Redakteur per E-Mail dazu ein, für seine
wissenschaftliche Zeitschrift einen Beitrag zu verfassen. Diese Einladung wurde gern angenommen.
Nach intensiver Arbeit konnte im Juni ein Manuskript an die Suchttherapie geschickt werden. Dieses lehnte die
Redaktion bereits zwei Wochen später mit der Begründung ab, dass man für das nächste Jahr mit dem Abdruck
fertiggestellter Arbeiten ausge- bucht sei.
Auf Nachfrage nach einer weiteren Begründung teilte der genannte Redakteur im August mit, bei meiner Arbeit
habe es Probleme mit dem „methodischen Vorgehen” geben. Da unklar war, was damit gemeint sein
könnte, wurde um eine Konkretisierung des allgemeinen Hinweises gebeten – die nie eintraf.
Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de |
|
Daraufhin wurde ein völlig neuer Beitrag für eine andere wissen- schaftliche Zeitschrift verfasst. In deren
Autorenhinweisen wird gebeten, die „Richtlinien zur Manuskriptgestaltung” der Deutschen Gesellschaft für
Psychologie zu beachten. Diese Richtlinien gelten für Autoren, die in wissenschaftlichen
Psychologie-Zeitschriften – somit auch in der Suchttherapie – publizieren möchten.
Dort wurde eine solche Erklärung nicht gefunden.
In den fraglichen Richtlinien werden auf etwa 100 Seiten alle nur erdenklichen Aspekte, die beim Verfassen eines
möglichst korrekt gestalteten Beitrags eine Rolle spielen könnten, bis ins kleinste Detail behandelt, was sehr
hilfreich ist. Wenn man diese Richtli- nien jedoch nicht kennt und wenn man sich somit nicht daran halten kann, ist
natürlich mit einer Ablehnung des eingereichten Manuskripts mit der Begründung zu rechnen, dass es „Probleme mit
dem methodischen Vorgehen” gebe – wie zuvor geschehen.
Allerdings ist in diesem Fall folgender Vorgang bemerkenswert: Noch vor Beginn der Arbeit an dem Beitrag für die
Suchttherapie wurden per E-Mail vom 03.04.2014 mehrere Fragen zu formalen Aspekten der Manuskriptgestaltung an
die Redaktion der Suchtthe- rapie gesandt. Leider wurden diese nicht beantwortet. Deshalb wurden diese
Fragen per E-Mail vom 12.04.2014 erneut an die Redaktion geschickt. Wiederum traf keine Antwort ein.
Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de |
|
In der Redaktion der Suchttherapie konnte man also davon aus- gehen, dass die o. g. Richtlinien hier
nicht bekannt waren. Somit stellt sich die Frage: Warum hat man zunächst zur Einreichung eines Manuskripts
eingeladen, dann aber – auch auf mehrfache Nachfrage hin – nicht die mindeste Hilfestellung gegeben?
Warum hat man nicht beizeiten auf die fraglichen Richtlinien hingewiesen? Warum hat man monatelang
arbeiten lassen, um dann mit dem Hinweis auf methodische Probleme abzulehnen?
Die Redakteure der Suchttherapie und die Suchtforscher im wissen- schaftlichen Beirat dieser Zeitschrift hatten
die Gelegenheit, zu den Ergebnissen und zur Argumentation des eingereichten Manus- kripts inhaltlich Stellung zu
nehmen und die darin vertretenen Thesen zu widerlegen. Stattdessen wurde ein wissenschaftlicher Diskurs
verhindert.
10.10.2014
Zensur bei Google?
Eine routinemäßige Überprüfung des Google-Rankings ergab einige Auffälligkeiten: Bei Eingabe der Stichworte
Drogentote Strafverfol- gung waren seit Februar 2014 folgende im wissenschaftlichen
Journal Akzeptanzorientierte Drogenarbeit publizierten Artikel unter den ersten 10 Treffern platziert:
1. |
Forcierte Strafverfolgung gegen DrogenkonsumentInnen von 1985 bis 1991 und aktuelle Relevanz (2012)
(Website INDRO e.V.,
PDF/337 KB,
Stand: 2014-10-10)
|
2. |
Falsche Daten und falsche Annahmen zu Drogentodesfällen in Deutschland (2013)
(Website INDRO e.V.,
PDF/767 KB,
Stand: 2014-10-10)
|
Seit Juni 2014 ist der zweite Beitrag nicht etwa im Ranking gesun- ken, sondern von einem Tag zum anderen
nicht mehr gelistet worden.
Bei Eingabe der Stichworte Drogentodesfälle Strafverfolgung wurde vor einigen
Wochen ähnliches festgestellt. Monatelang waren beide Artikel unter den ersten 10 Treffern vertreten.
Dann war der zweite Beitrag zunächst an manchen Tagen nicht mehr unter den Top Hundred zu finden. An anderen Tagen
erschien er wieder unter den Top Ten.
Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de |
|
Diese Vorgänge lassen darauf schließen, dass der zweite Artikel bei der ersten Stichwortkombination ganz und
bei der zweiten Kombination tageweise aus dem Ranking entfernt worden ist. Andernfalls hätte dieser Artikel
entsprechend einem nachlassenden Interesse der Google-Nutzer allmählich sinken und dann ausschei- den müssen.
Google-Deutschland wurde auf diese Auffälligkeiten per Einschrei- ben vom 28.08.2014 und nach Ausbleiben einer
Reaktion mittels eines zweiten Einschreibens vom 11.09.2014 hingewiesen. Als Ergebnis ist seitdem auch bei der
zweiten Stichwortkombination der zweite Artikel nicht mehr gelistet. Auch ein drittes Schreiben vom 24.09.2014,
das persönlich an eine Mitarbeiterin von Google übergeben wurde, brachte diesbezüglich bisher keine Änderung.
Angesichts der Brisanz des zweiten Artikels handelt es sich bei diesen Vorgängen um schwerwiegende Eingriffe ins
Google- Ranking. Wesentlicher Inhalt des zweiten Beitrags: In der Bericht- erstattung der Kriminalämter wurde auf
mehrfache Weise verschlei- ert, dass eine von 1985 bis 1991 massiv forcierte Strafverfolgung der
Drogenkriminalität zu einem dramatischen Anstieg der Dro- genmortalität geführt hat. Mit dieser Verschleierung
wurde eine Intervention gegen die forcierte Strafverfolgung verhindert, so dass bis heute offenbar mehrere
zehntausend Menschen in Deutschland unnötig gestorben sind.
Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de |
|
Der fragliche Beitrag ist – dies wird noch einmal betont – in einem wissenschaftlichen Journal nach
vorheriger Prüfung durch zwei Gutachter publiziert worden. Bisher wurde hierzu weder von Suchtforschern noch von
Drogenpolitikern Stellung genommen. Es wurde kein Argument vorgetragen, nach dem die Argumentation in dem
Beitrag nicht plausibel sein könnte.
Die neuen Erkenntnisse werden offenbar ignoriert, da niemand bereit ist, die Verantwortung für die
jahrzehntelange Fehlentwick- lung in der Drogenpolitik zu übernehmen. Gerade in dieser Situa- tion kann eine
angemessene Google-Präsenz von entscheidender Bedeutung für die letztliche Durchsetzung
der Erkenntnisse sein.
Es stellt sich die Frage, ob Google den Beitrag aus eigenem Antrieb entfernt hat oder ob Google dazu veranlasst
worden ist, die Verbreitung der neuen Erkenntnisse zu behindern, da diese mit Argumenten nicht zu entkräften
sind? Würde es sich dann nicht um eine Art Zensur handeln? Um – im weiteren Sinne – einen Eingriff
in die Freiheit der Wissenschaft?
30.06.2014
Neuer Flyer
Ein neu konzipierter Flyer listet nicht wie die vorherigen die auf dieser Website publizierten Beiträge und
Pressemitteilungen einzeln auf. Zum einen fällt der verfügbare Platz arg limitiert aus. Andererseits haben
die andernorts veröffentlichten Beiträge – vor allem im wissenschaftlichen Journal
Akzeptanzorientierte Drogenar- beit – zuletzt eine zunehmende Bedeutung erlangt.
Die
Vor-
lage
ist
auf
der
Seite
Flyer-
Down-
load
abruf-
bar.
Dort
sind
auch
Bei-
spiele
für
eine
indi-
vidu-
elle
Farb-
ge-
stal-
tung
zu
fin-
den.
|
Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de |
|
07.04.2014
Berichterstattung der
DGS zu INDRO-Beiträgen
Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) hat in ihrem monatlichen Newsletter folgende zwei im wissenschaftlichen
Journal Akzeptanzorientierte Drogenarbeit publizierte Untersuchun- gen gelistet:
1. |
Forcierte Strafverfolgung gegen DrogenkonsumentInnen von 1985 bis 1991 und aktuelle Relevanz (2012)
(www.dgsuchtmedizin.de,
Pfad: Newsletter / dgs-info, Februar 2013 / Recht und Gesetz, Betäubungsmittelrecht;
Website INDRO e.V.,
PDF/337 KB,
Stand: 2014-10-10)
|
2. |
Falsche Daten und falsche Annahmen zu Drogentodesfällen in Deutschland (2013)
(www.dgsuchtmedizin.de,
Pfad: Newsletter / dgs-info, Januar 2014 / Begleitkrankheiten, Drogentodesfälle;
Website INDRO e.V.,
PDF/767 KB,
Stand: 2014-10-10)
|
Eigentlich wäre dieser Vorgang nicht erwähnenswert, hat es sich die DGS doch offenbar zur Aufgabe gemacht,
möglichst lückenlos über alle Entwicklungen in den Bereichen Suchtforschung und Drogenpolitik zu berichten.
So sind in ihrem monatlichen News- letter in der Regel deutlich mehr als 100 Ereignisse
zusammen- getragen: Tagungsprotokolle, Fallberichte, Forschungsarbeiten usw. Per Link sind die Beiträge
jeweils unmittelbar zugänglich.
Abweichend hierzu sind bei den o. g. Untersuchungen die Links zwar angegeben, aber nicht direkt
funktionsfähig. Auf Nachfrage wurde dies mit technischen Fehlern erklärt.
Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de |
|
Man hätte auch annehmen könnte, dass man sich auf diese Weise davor habe schützen wollen, mit Hinweis
auf eine etwaige Ver- linkung mitverantwortlich gemacht zu werden, falls die beiden INDRO-Beiträgen eine
Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede nach sich ziehen sollten.
Eine derartige Sorge ist allerdings unbegründet. Seit mehreren Jahren erhebt der Betreiber dieser Website in div.
Publikationen Anschuldigungen gegenüber den Verantwortlichen der kriminal- behördlichen Berichterstattung
und der Drogenpolitik der letzten Jahrzehnte, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Gerade dies ist als
Bestätigung der vertretenen Thesen zu werten.
Andernfalls hätte man sicherlich schon längst zumindest auf Unter- lassung geklagt, um eine Wiederholung der
erhobenen Vorwürfe zu verhindern.
Sorgen wegen dieser Publikationen müssen sich eher Suchtfor- scherinnen und -forscher machen, die sich mit
dieser Thematik – insbesondere mit epidemiologischen Fragen – befassen. Sie haben es versäumt, die
kriminalbehördliche Berichterstattung kritisch zu hinterfragen.
Aus dieser Konstellation resultiert eine verhängnisvolle Konse- quenz: Solange die genannten SuchtforscherInnen
eine Aufklärung über die in den fraglichen Publikationen analysierten Zusammen- hänge nicht unterstützen,
sterben weiterhin in Deutschland infolge der Drogenprohibition HeroinkonsumentInnen in großer Zahl.
Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de |
|
21.02.2014
Pressemitteilung:
Tausende Todesfälle infolge forcierter Strafverfolgung?
Heute wurde die genannte Pressemitteilung herausgegeben. Diese ist unter
Presseinfos abrufbar.
In dieser wird auf die im wissenschaftlichen Journal Akzeptanzori- entierte Drogenarbeit publizierte
Untersuchung „Falsche Daten und falsche Annahmen zu Drogentodesfällen in Deutschland”
hingewie- sen (Website INDRO e.V.,
PDF/767 KB,
Stand: 2014-02-21). Siehe auch
News vom 30.12.2013.
In dieser Pressemitteilung wird zudem ein Thema kommentiert, das in den letzten Wochen allgemeine
Beachtung gefunden hat. Auszug:
„In einer aktuellen 'Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und -professoren' wird die
Einsetzung einer Enquete-Kommission gefordert, um die Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes
überprüfen zu lassen. Möglicherweise wird in Zukunft nach jahre- langen Diskussionen der
Cannabiskonsum entkriminalisiert werden.
Infolge der Drogenprohibition sterben aber in großer Zahl Heroinkonsumentinnen und -konsumenten!”
Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de |
|
|