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31.12.2014
Verhinderter wissenschaftlicher Diskurs

Da meine zwei im wissenschaftlichen Journal Akzeptanzorientierte Drogenarbeit publizierten Artikel (siehe News vom 10.10.2014) von Suchtexperten nicht beachtet worden sind, wurden diese Aufsätze Anfang 2014 an div. Adressaten geschickt, u. a. an einen Redakteur der Zeitschrift Suchttherapie. Im März lud der Redakteur per E-Mail dazu ein, für seine wissenschaftliche Zeitschrift einen Beitrag zu verfassen. Diese Einladung wurde gern angenommen.

Nach intensiver Arbeit konnte im Juni ein Manuskript an die Suchttherapie geschickt werden. Dieses lehnte die Redaktion bereits zwei Wochen später mit der Begründung ab, dass man für das nächste Jahr mit dem Abdruck fertiggestellter Arbeiten ausge- bucht sei.

Auf Nachfrage nach einer weiteren Begründung teilte der genannte Redakteur im August mit, bei meiner Arbeit habe es Probleme mit dem „methodischen Vorgehen” geben. Da unklar war, was damit gemeint sein könnte, wurde um eine Konkretisierung des allgemeinen Hinweises gebeten – die nie eintraf.

Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de
Daraufhin wurde ein völlig neuer Beitrag für eine andere wissen- schaftliche Zeitschrift verfasst. In deren Autorenhinweisen wird gebeten, die „Richtlinien zur Manuskriptgestaltung” der Deutschen Gesellschaft für Psychologie zu beachten. Diese Richtlinien gelten für Autoren, die in wissenschaftlichen Psychologie-Zeitschriften – somit auch in der Suchttherapie – publizieren möchten. Dort wurde eine solche Erklärung nicht gefunden.

In den fraglichen Richtlinien werden auf etwa 100 Seiten alle nur erdenklichen Aspekte, die beim Verfassen eines möglichst korrekt gestalteten Beitrags eine Rolle spielen könnten, bis ins kleinste Detail behandelt, was sehr hilfreich ist. Wenn man diese Richtli- nien jedoch nicht kennt und wenn man sich somit nicht daran halten kann, ist natürlich mit einer Ablehnung des eingereichten Manuskripts mit der Begründung zu rechnen, dass es „Probleme mit dem methodischen Vorgehen” gebe – wie zuvor geschehen.

Allerdings ist in diesem Fall folgender Vorgang bemerkenswert: Noch vor Beginn der Arbeit an dem Beitrag für die Suchttherapie wurden per E-Mail vom 03.04.2014 mehrere Fragen zu formalen Aspekten der Manuskriptgestaltung an die Redaktion der Suchtthe- rapie gesandt. Leider wurden diese nicht beantwortet. Deshalb wurden diese Fragen per E-Mail vom 12.04.2014 erneut an die Redaktion geschickt. Wiederum traf keine Antwort ein.

Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de
In der Redaktion der Suchttherapie konnte man also davon aus- gehen, dass die o. g. Richtlinien hier nicht bekannt waren. Somit stellt sich die Frage: Warum hat man zunächst zur Einreichung eines Manuskripts eingeladen, dann aber – auch auf mehrfache Nachfrage hin – nicht die mindeste Hilfestellung gegeben? Warum hat man nicht beizeiten auf die fraglichen Richtlinien hingewiesen? Warum hat man monatelang arbeiten lassen, um dann mit dem Hinweis auf methodische Probleme abzulehnen?

Die Redakteure der Suchttherapie und die Suchtforscher im wissen- schaftlichen Beirat dieser Zeitschrift hatten die Gelegenheit, zu den Ergebnissen und zur Argumentation des eingereichten Manus- kripts inhaltlich Stellung zu nehmen und die darin vertretenen Thesen zu widerlegen. Stattdessen wurde ein wissenschaftlicher Diskurs verhindert.


10.10.2014
Zensur bei Google?

Eine routinemäßige Überprüfung des Google-Rankings ergab einige Auffälligkeiten: Bei Eingabe der Stichworte Drogentote Strafverfol- gung waren seit Februar 2014 folgende im wissenschaftlichen Journal Akzeptanzorientierte Drogenarbeit publizierten Artikel unter den ersten 10 Treffern platziert:

1. Forcierte Strafverfolgung gegen DrogenkonsumentInnen von 1985 bis 1991 und aktuelle Relevanz (2012)
(Website INDRO e.V., PDF/337 KB, Stand: 2014-10-10)
2. Falsche Daten und falsche Annahmen zu Drogentodesfällen in Deutschland (2013)
(Website INDRO e.V., PDF/767 KB, Stand: 2014-10-10)

Seit Juni 2014 ist der zweite Beitrag nicht etwa im Ranking gesun- ken, sondern von einem Tag zum anderen nicht mehr gelistet worden.

Bei Eingabe der Stichworte Drogentodesfälle Strafverfolgung wurde vor einigen Wochen ähnliches festgestellt. Monatelang waren beide Artikel unter den ersten 10 Treffern vertreten. Dann war der zweite Beitrag zunächst an manchen Tagen nicht mehr unter den Top Hundred zu finden. An anderen Tagen erschien er wieder unter den Top Ten.

Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de
Diese Vorgänge lassen darauf schließen, dass der zweite Artikel bei der ersten Stichwortkombination ganz und bei der zweiten Kombination tageweise aus dem Ranking entfernt worden ist. Andernfalls hätte dieser Artikel entsprechend einem nachlassenden Interesse der Google-Nutzer allmählich sinken und dann ausschei- den müssen.

Google-Deutschland wurde auf diese Auffälligkeiten per Einschrei- ben vom 28.08.2014 und nach Ausbleiben einer Reaktion mittels eines zweiten Einschreibens vom 11.09.2014 hingewiesen. Als Ergebnis ist seitdem auch bei der zweiten Stichwortkombination der zweite Artikel nicht mehr gelistet. Auch ein drittes Schreiben vom 24.09.2014, das persönlich an eine Mitarbeiterin von Google übergeben wurde, brachte diesbezüglich bisher keine Änderung.

Angesichts der Brisanz des zweiten Artikels handelt es sich bei diesen Vorgängen um schwerwiegende Eingriffe ins Google- Ranking. Wesentlicher Inhalt des zweiten Beitrags: In der Bericht- erstattung der Kriminalämter wurde auf mehrfache Weise verschlei- ert, dass eine von 1985 bis 1991 massiv forcierte Strafverfolgung der Drogenkriminalität zu einem dramatischen Anstieg der Dro- genmortalität geführt hat. Mit dieser Verschleierung wurde eine Intervention gegen die forcierte Strafverfolgung verhindert, so dass bis heute offenbar mehrere zehntausend Menschen in Deutschland unnötig gestorben sind.

Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de
Der fragliche Beitrag ist – dies wird noch einmal betont – in einem wissenschaftlichen Journal nach vorheriger Prüfung durch zwei Gutachter publiziert worden. Bisher wurde hierzu weder von Suchtforschern noch von Drogenpolitikern Stellung genommen. Es wurde kein Argument vorgetragen, nach dem die Argumentation in dem Beitrag nicht plausibel sein könnte.

Die neuen Erkenntnisse werden offenbar ignoriert, da niemand bereit ist, die Verantwortung für die jahrzehntelange Fehlentwick- lung in der Drogenpolitik zu übernehmen. Gerade in dieser Situa- tion kann eine angemessene Google-Präsenz von entscheidender Bedeutung für die letztliche Durchsetzung der Erkenntnisse sein.

Es stellt sich die Frage, ob Google den Beitrag aus eigenem Antrieb entfernt hat oder ob Google dazu veranlasst worden ist, die Verbreitung der neuen Erkenntnisse zu behindern, da diese mit Argumenten nicht zu entkräften sind? Würde es sich dann nicht um eine Art Zensur handeln? Um – im weiteren Sinne – einen Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft?


30.06.2014
Neuer Flyer

Ein neu konzipierter Flyer listet nicht wie die vorherigen die auf dieser Website publizierten Beiträge und Pressemitteilungen einzeln auf. Zum einen fällt der verfügbare Platz arg limitiert aus. Andererseits haben die andernorts veröffentlichten Beiträge – vor allem im wissenschaftlichen Journal Akzeptanzorientierte Drogenar- beit – zuletzt eine zunehmende Bedeutung erlangt.

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07.04.2014
Berichterstattung der DGS zu INDRO-Beiträgen

Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) hat in ihrem monatlichen Newsletter folgende zwei im wissenschaftlichen Journal Akzeptanzorientierte Drogenarbeit publizierte Untersuchun- gen gelistet:

1. Forcierte Strafverfolgung gegen DrogenkonsumentInnen von 1985 bis 1991 und aktuelle Relevanz (2012)
(www.dgsuchtmedizin.de, Pfad: Newsletter / dgs-info, Februar 2013 / Recht und Gesetz, Betäubungsmittelrecht;
Website INDRO e.V., PDF/337 KB, Stand: 2014-10-10)
2. Falsche Daten und falsche Annahmen zu Drogentodesfällen in Deutschland (2013)
(www.dgsuchtmedizin.de, Pfad: Newsletter / dgs-info, Januar 2014 / Begleitkrankheiten, Drogentodesfälle;
Website INDRO e.V., PDF/767 KB, Stand: 2014-10-10)

Eigentlich wäre dieser Vorgang nicht erwähnenswert, hat es sich die DGS doch offenbar zur Aufgabe gemacht, möglichst lückenlos über alle Entwicklungen in den Bereichen Suchtforschung und Drogenpolitik zu berichten. So sind in ihrem monatlichen News- letter in der Regel deutlich mehr als 100 Ereignisse zusammen- getragen: Tagungsprotokolle, Fallberichte, Forschungsarbeiten usw. Per Link sind die Beiträge jeweils unmittelbar zugänglich.

Abweichend hierzu sind bei den o. g. Untersuchungen die Links zwar angegeben, aber nicht direkt funktionsfähig. Auf Nachfrage wurde dies mit technischen Fehlern erklärt.

Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de
Man hätte auch annehmen könnte, dass man sich auf diese Weise davor habe schützen wollen, mit Hinweis auf eine etwaige Ver- linkung mitverantwortlich gemacht zu werden, falls die beiden INDRO-Beiträgen eine Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede nach sich ziehen sollten.

Eine derartige Sorge ist allerdings unbegründet. Seit mehreren Jahren erhebt der Betreiber dieser Website in div. Publikationen Anschuldigungen gegenüber den Verantwortlichen der kriminal- behördlichen Berichterstattung und der Drogenpolitik der letzten Jahrzehnte, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Gerade dies ist als Bestätigung der vertretenen Thesen zu werten.

Andernfalls hätte man sicherlich schon längst zumindest auf Unter- lassung geklagt, um eine Wiederholung der erhobenen Vorwürfe zu verhindern.

Sorgen wegen dieser Publikationen müssen sich eher Suchtfor- scherinnen und -forscher machen, die sich mit dieser Thematik – insbesondere mit epidemiologischen Fragen – befassen. Sie haben es versäumt, die kriminalbehördliche Berichterstattung kritisch zu hinterfragen.

Aus dieser Konstellation resultiert eine verhängnisvolle Konse- quenz: Solange die genannten SuchtforscherInnen eine Aufklärung über die in den fraglichen Publikationen analysierten Zusammen- hänge nicht unterstützen, sterben weiterhin in Deutschland infolge der Drogenprohibition HeroinkonsumentInnen in großer Zahl.

Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de

21.02.2014
Pressemitteilung:
Tausende Todesfälle infolge forcierter Strafverfolgung?

Heute wurde die genannte Pressemitteilung herausgegeben. Diese ist unter Presseinfos abrufbar.

In dieser wird auf die im wissenschaftlichen Journal Akzeptanzori- entierte Drogenarbeit publizierte Untersuchung „Falsche Daten und falsche Annahmen zu Drogentodesfällen in Deutschland” hingewie- sen (Website INDRO e.V., PDF/767 KB, Stand: 2014-02-21). Siehe auch News vom 30.12.2013.

In dieser Pressemitteilung wird zudem ein Thema kommentiert, das in den letzten Wochen allgemeine Beachtung gefunden hat. Auszug:

„In einer aktuellen 'Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und -professoren' wird die Einsetzung einer Enquete-Kommission gefordert, um die Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes überprüfen zu lassen. Möglicherweise wird in Zukunft nach jahre- langen Diskussionen der Cannabiskonsum entkriminalisiert werden.

Infolge der Drogenprohibition sterben aber in großer Zahl Heroinkonsumentinnen und -konsumenten!”

Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de




















©
Helmut Scheimann


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