28.11.2019
Mehr als 1 000 Adressaten
informiert
In den letzten Tagen wurden per E-Mail-Verteiler mehr als 1 000 Adressaten informiert, dass der Beitrag
„Hohe Drogenmortalität infolge historischer Weichenstellungen in der Drogenpolitik?”
nun online zugänglich ist (siehe
News vom 15.10.2019).
U. a. wurden Politiker des Deutschen Bundestages sowie Presse und Medien angeschrieben (siehe
Presseinfos und
11p191128.pdf).
15.10.2019
Nun frei zugänglich:
„Hohe Drogenmortalität infolge historischer Weichen- stellungen in der Drogenpolitik?”
In Heft 2 der Suchtmedizin von 2016 wurde mein Beitrag „Hohe Drogenmortalität infolge historischer
Weichenstellungen in der Dro- genpolitik?” publiziert. Diese Zeitschrift ist nur in wenigen
Biblio- theken zugänglich (siehe
News vom 29.04.2016). Manch potentiel- len Leser mögen auch
die Kosten eines Jahresabonnements oder Einzelexemplars von der Lektüre abgehalten haben.
Nun wurde der Artikel vom Verlag ecomed-Storck GmbH unter folgendem Link online gestellt:
https://www.ecomed-suchtmedizin.de/pdf/hohe_drogenmortalitaet_1570534801000.pdf
Wesentliches Ergebnis der empirischen Untersuchung: Von 1985 bis 1991 blieb die Anzahl der
Opioid-Konsumierenden weitgehend kon- stant. Jedoch stiegen die Zahlen der Delikte mit Heroin gravierend
und die Drogentodeszahlen gar auf das 6,6-Fache an. Letzteres lässt sich nur mit einer forcierten Strafverfolgung erklären.
Bisheriger Konsens in Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit: Der BtM-Konsum weitete sich in den
1980er-Jahren gravierend aus. Diese Hypothese konnte jedoch nie mit wissenschaftlichen Metho- den verifiziert
werden. Im fraglichen Beitrag wird dagegen empi- risch nachgewiesen, dass es keine Drogenepidemie
gegeben hat, sondern eine Epidemie der BtM-Strafverfahren – als Reaktion auf die Ausbreitung von HIV.
Dieser Zusammenhang lässt darauf schließen, dass im Jahr 1991 etwa fünf Sechstel der Drogentodesfälle
auf das Konto der straf- rechtlichen Verfolgung der Konsumierenden gegangen sein müssen.
Noch heute liegen die Drogentodeszahlen um ein Mehrfaches über der Zahl des Jahres 1985 mit 324 Fällen
– trotz ausgeweiteter Hilfsangebote. Somit kostete offensichtlich die Drogenprohibition allein in Deutschland
bereits mehrere zehntausend Menschen das Leben und es sterben weiterhin täglich Menschen, die nicht sterben müssten.
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Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de
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Nachtrag (22.10.2019)
Der geschilderte Vorgang wurde zum Anlass genommen, die
News vom 29.11.2016
und den Beitrag „Wesentliche Ergebnisse des Bei- trags ‘Hohe Drogenmortalität infolge historischer
Weichenstellun- gen in der Drogenpolitik?’” zu überarbeiten (siehe
Literatur).
19.08.2019
Neuer Beitrag:
„Diskrepante Angaben zur Bedeutung der Opioide für Drogentodesfälle”
Zurzeit steht die amtliche Drogentodesfallstatistik in der Diskus- sion. Als Beitrag hierzu wurde am
07. August 2019 mein Artikel
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„Diskrepante Angaben zur Bedeutung der Opioide für Drogen- todesfälle. Replik zur Studie
‚Analyse drogeninduzierter Todes- fälle’ von Kraus et al. (2018)”
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in der wissenschaftlichen Fachzeitschrift Akzeptanzorientierte Dro- genarbeit/Acceptance-Oriented Drug Work
publiziert (siehe
PDF und/oder
Literatur).
Einige Ergebnisse dieser Arbeit:
Kraus et al. werteten die Angaben zu Drogentodesfällen der Jahre 2012 bis 2016 erneut aus, die bereits Basis
der vom Bundeskri- minalamt (BKA) veröffentlichten Drogentodesfallstatistik gewesen sind. Als Ergebnis
ihrer Überprüfung geben die Autoren u. a. an, dass zwei Drittel der tödlichen Überdosierungen auf opioidhaltige
Substanzen zurückzuführen seien. Laut BKA-Statistik fiel dieser Anteil dagegen mit 82 bis 83 % (2012 bis 2015) deutlich
höher aus.
Diese Diskrepanz beruht auf einem von Kraus et al. neu erdachten Kategoriensystem, mit dem sie Todesfälle
von Opioidabhängigen in erheblichem Umfang als durch nicht-opioidhaltige Medikamente verursacht einordnen. Die
Autoren empfehlen, bei der amtlichen Drogentodesfallstatistik entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Die von Kraus et al. publizierten Daten lassen zudem darauf schlie- ßen, dass das BKA zahlreiche Todesfälle von
Opioidabhängigen unter Vergiftungen durch die übrigen nicht-opioidhaltigen Substan- zen (bspw. Kokain oder
Amphetamin) kategorisiert hat. Offensicht- lich gingen also nicht weniger, sondern stattdessen deutlich mehr
als 82 bis 83 % der BtM-Vergiftungen auf das Konto von Opioid- abhängigen – möglicherweise nahezu 90 %.
Kraus et al. erwecken also den Anschein, dass Opioidabhängige in erheblich geringerem Maße von
Drogentodesfällen betroffen seien, als dies tatsächlich der Fall ist. Den übrigen BtM schreiben sie eine
Bedeutung für das Drogentodesfallgeschehen zu, die sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Sie empfehlen dem BKA,
ebenso zu verfahren.
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Foto & Bearbeitung: © dt-aufklaerung.de
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Abgesehen von diesen unzulässigen Vorgehensweisen sind im For- schungsbericht von Kraus et al.
bemerkenswerte fachliche Mängel zu konstatieren. Drei Beispiele:
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Zu monovalenten Überdosierungen durch Nicht-Opioide werden in zwei Tabellen deutlich voneinander abweichende
Angaben gemacht – bei jeweils gleicher Datenbasis.
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Für die Jahre 2013 bis 2016 werden an einer Stelle teilweise doppelt so viele Überdosierungen mit
nicht-opioidhaltigen Medikamenten angegeben, als an anderer Stelle Vergiftungen durch Nicht-Opioide
insgesamt angeführt sind.
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Nach den Daten (nur) einer Tabelle wurden im Jahr 2015 an- geblich mehr Überdosierungen durch Cannabinoid
als durch Kokain und Crack verursacht. Im restlichen Bericht sucht man jedoch Angaben zur Kategorie
„Cannabinoid” vergebens.
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Angesichts dieser Diskrepanzen ist eine Klärung dringend erfor- derlich.
Vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren wiederholt auf die Bedeutung der Strafverfolgung für die
Drogenmortalität hingewie- sen worden ist (siehe
Literatur),
teilen Kraus et al. mit, dass der Aspekt mögliche polizeiliche Bekanntheit des/der
Verstorbenen bei der Einordnung der Informationen (zu Drogentodesfällen) in ihr Kategoriensystem
berücksichtigt worden sei. Die ermittelten Daten halten sie jedoch zurück.
Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit haben ein Anrecht darauf, über diesen wesentlichen Aspekt
korrekt und umfassend informiert zu werden! – Schließlich geht es um den Zusammenhang zwischen
strafrechtlicher Verfolgung Suchtkranker und deren erhöhter Sterbe- wahrscheinlichkeit!
Fazit: Die Forschungsarbeit von Kraus et al., die vom Bundes- ministerium für Gesundheit mit
39 316 EUR gefördert worden ist, verstößt offensichtlich gegen elementare wissenschaftliche Prinzi-
pien und Standards.
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